Hallo Lieschen,
Sie können durchaus erneut einen Antrag auf eine Leistungen zur beruflichen Rehabilitation stellen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft dann, inwieweit die Voraussetzungen erfüllt sind oder ob es Ausschlusskriterien gibt.
Sollten Sie eine schriftliche Aufforderung vom Jobcenter erhalten haben, sollten Sie dieser Aufforderung nachkommen um mögliche Leistungskürzungen zu vermeiden.