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Bewilligte Reha ablehen?

von püppi 4119.04.2010 | 02:37
31182 Ansichten
8 Antworten
Hallo ,wenn eine ambulante reha von der Rentenversicherung ,die die Krankenkasse für den Krankengeldbezieher beantragt hat ,bewilligt wird ,und der Kranke die Reha nicht antreten will ,was kann dann passieren?muß man die Reha antreten ?wird dann das Krankengeld gestrichen?Ist es dann gleich ein Antrag für eine Erwerbminderungsrente obewohl nicht beantragt?Kann man sich die Ambulanten Träger selber raussuchen?Oder muß man dort hin wo die RV ein hinschicken will?Danke für die Antworten

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 19.04.2010 | 07:54

Hallo püppi 44,

"User" und "Jeremias" haben Ihnen schon die richtigen Antworten gegeben:

- Sie müssen die Reha nicht antreten. Wenn Sie jedoch ohne Abstimmung mit der Krankenkasse nicht zur Reha gehen, wird diese das Krankengeld vermutlich einstellen.

- Sie können einen Wunsch für die Rehaeinrichtung angeben - die Entscheidung trifft aber der RV-Träger unter medizinischen und Kostengesichtspunkten.

Moderatoren-Antwortam 19.04.2010 | 12:18

Hallo püppi44,

ich fürchte, das Arbeitsamt würde Ihnen in diesem Fall auch nichts zahlen, denn Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht in der Regel nicht, wenn man arbeitsunfähig (krank) ist. Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen Sie der Vermittlung der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.

Wenn Sie die Reha aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen, sollten Sie das mit Rententräger und Krankenkasse abstimmen. Dann könnte z.B. geprüft werden, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt und der Reha-Antrag als Rentenantrag gelten soll (sogenannte Umdeutung nach § 116 SGB VI).

Eine Ablehnung der Reha kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:

Entweder der Rententräger hält Sie bereits für erwerbsgemindert und eine Reha kann das auch nicht bessern - dann wird ein Rentenanspruch geprüft (ebenfalls § 116 SGB VI).

Es kann aber auch sein, dass die Ärzte des Rententrägers einschätzen, dass Sie derzeit gesundheitlich gar nicht in der Lage sind eine Reha anzutreten und zunächst eine Akutbehandlung erfolgen muss (zumindest aus Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie sich offenbar selbst im Moment die Reha nicht zutrauen). Dann müsste die Krankenkasse im Regelfall weiter Krankengeld zahlen (bis zum Ablauf der 78 Wochen).

Sie sollten die Entscheidung des Rententrägers erst einmal abwarten.

Leider können in diesem Forum nicht alle individuellen Sachverhalte berücksichtigt werden. Deshalb empfehle ich Ihnen, weitere Fragen am Besten mit Ihrem Rehafachberater oder Reha-Sachbearbeiter direkt zu klären.

6 Antworten

Useram 19.04.2010 | 06:26
Normalerweise muss man dorthin wo die RV einen hinschickt, sie können aber einen Wunsch äußern und es wird versucht diesen zu berücksichtigen. Die Reha müssten sie nicht antreten, sie können mitteilen dass sie auf die Reha verzichten. Grundsätzlich. In Ihrem Fall müssen sie dies aber mit der Krankenkasse absprechen und nur wenn diese zustimmen können Sie die Reha ablehnen, oder sie werden wohl Ihr Krankengeld verlieren.
Jeremiasam 19.04.2010 | 07:43
Wenn die Krankenkasse Sie im Rahmen der Krankengeldzahlung zur Stellung des Rehaantrages aufgefordert hat, ist ihr Dispostionsrecht eingeschränkt. Sie müssen dann alle mit der Reha zusammenhängenden Dinge wie z.b. eine Absage, eine Verschiebung, etc. vorher mit der Krankenkasse absprechen und sich quasi die Genehmigung dazu einholen. Tun Sie dies nicht, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes sofort einstellen. Also zum Rehanantritt " zwingen " kann Sie niemand, aber Sie haben dann eben auch alle Konsequenzen zu tragen. Ein EM-Antrag wird aus dem Rehaantrag erst dann, wenn Sie die Reha absolviert haben und dort erwerbsminderung bei ihnen festgestellt würde. Wünsche wo die Rehamassnahme durchgeführt werden soll, können Sie selbstverständlich bei der Rentenversicherung anmelden. Ob diese erfüllt werden, entscheidet die RV nicht zuletzt auch und gerade aus Kostengründen.
püppi41am 19.04.2010 | 11:49
Hallo ,danke für die Antworten.Wenn man Reha nicht antritt ,ohne Zustimmung der Krankenkasse ,und die das Krankengeld versagen ,kann man doch wieder zum Arbeitsamt gehen oder?Und wenn man die Reha macht und merkt das ist zuviel ,und man bricht sie ab ,was passiert dann?Ich bin arbeitslos ,die Krankenkasse schreibt aber das die Erwerbsfähigkeit mit den Reha antrag geprüft werden soll.Ich bin verpflichtet wenn Reha abgelehnt wird Widerspruch zu leisten?Können sie mir bitte mit Pragrafen nennen ?Danke
Kemperam 19.04.2010 | 12:59
OHNE Zustimmung der Krankenkasse können Sie gar nichts machen ! Die Fäden zieht jetzt die Kasse - nicht mehr Sie. Die AfA zahlt ihnen wie die Expertin schon richtig schrieb dann auch kein ALG I weiter. Der med. Dienst der AfA würde in so einem Fall wie bei ihnen garantiert eingeschaltet werden, würde ihre Arbeitsfähigkeit prüfen und Sie dann höchstwahrscheinlich ebenfalls auffordern einen Rehaantrag zu stellen. Da Sie dies aber bereits gemacht haben und die Reha bewilligt wurde, müssten Sie diese Massnahme dann auczh antreten. Sie sehen also, aus der Nummer kommen Sie jetzt nichtr mehr raus... Was sträuben Sie sich überhaupt so maasiv gegen eine amb. Reha ? Die dient doch IHRER Gesundheit.
Schadeam 19.04.2010 | 13:09
Auch ich wundere mich über Ihre Versuche keine ambulante Reha machen zu müssen. Was ist so schlimm daran morgens dorthin zu fahren, das Rehaprogramm zu absolvieren und nachmittags wieder heimzufahren? Was soll man da nicht schaffen können? Was soll die Frage nach Wunschkliniken bei ambulanter Reha?
Nixam 19.04.2010 | 12:38
...Dann geht man zum Arbeitsamt und geniesst die 6 Wochen Sperrfrist... Viele Grüsse Nix
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