Hallo püppi 44,
"User" und "Jeremias" haben Ihnen schon die richtigen Antworten gegeben:
- Sie müssen die Reha nicht antreten. Wenn Sie jedoch ohne Abstimmung mit der Krankenkasse nicht zur Reha gehen, wird diese das Krankengeld vermutlich einstellen.
- Sie können einen Wunsch für die Rehaeinrichtung angeben - die Entscheidung trifft aber der RV-Träger unter medizinischen und Kostengesichtspunkten.
Hallo püppi44,
ich fürchte, das Arbeitsamt würde Ihnen in diesem Fall auch nichts zahlen, denn Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht in der Regel nicht, wenn man arbeitsunfähig (krank) ist. Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen Sie der Vermittlung der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.
Wenn Sie die Reha aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen, sollten Sie das mit Rententräger und Krankenkasse abstimmen. Dann könnte z.B. geprüft werden, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt und der Reha-Antrag als Rentenantrag gelten soll (sogenannte Umdeutung nach § 116 SGB VI).
Eine Ablehnung der Reha kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:
Entweder der Rententräger hält Sie bereits für erwerbsgemindert und eine Reha kann das auch nicht bessern - dann wird ein Rentenanspruch geprüft (ebenfalls § 116 SGB VI).
Es kann aber auch sein, dass die Ärzte des Rententrägers einschätzen, dass Sie derzeit gesundheitlich gar nicht in der Lage sind eine Reha anzutreten und zunächst eine Akutbehandlung erfolgen muss (zumindest aus Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie sich offenbar selbst im Moment die Reha nicht zutrauen). Dann müsste die Krankenkasse im Regelfall weiter Krankengeld zahlen (bis zum Ablauf der 78 Wochen).
Sie sollten die Entscheidung des Rententrägers erst einmal abwarten.
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