Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Bewilligte Reha vom DRV zrückziehen?

von Miranda29.01.2023 | 14:39
219 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin zurzeit wegen Depression AU und beziehe seid Anfang Jan 2023 Krankengeld. Ich habe einen Antrag auf Reha beim DRV gestellt der nun bewilligt wurde. Im Moment bin ich mir aber gar nicht mehr sicher ob ich dir Reha noch möchte. 5 Wochen Psychosomatik ist für mich gerade undenkbar. Kann ich den Bescheid zurückziehen und was hätte das für Konsequentzen für mich? Vielen Dank für die Antwort mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Miranda,

natürlich kann ein Antrag auf Rehabilitation von Ihrer Seite auch wieder zurückgenommen werden.

Sie sollten aber auf jeden Fall zuvor mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen und parallel abklären, ob die Antragsrücknahme Konsequenzen bei der Krankengeldzahlung hat.

Bei der Rentenversicherung kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden, der dann neu entschieden wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

DRVam 29.01.2023 | 18:43
Sie können den Antrag natürlich zurückziehen. Ob das allerdings sinnvoll ist, sollten Sie mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen. Einen neuen Antrag können Sie jederzeit stellen, ob Sie dann allerdings schnell diese Reha erhalten, steht in den Sternen.
Susiam 29.01.2023 | 19:22
Das wird ihnen nichts nützen. Die Krankenkasse wird sie zur Reha schicken, ob sie wollen oder nicht
KKam 29.01.2023 | 20:01
Nur dann, wenn die Reha durch die Aufforderung der Krankenkasse gestellt wurde und diese sich dadurch das Gestaltungsrecht gesichert hat.
FSam 29.01.2023 | 20:44
Das wird ihnen nichts nützen. Die Krankenkasse wird sie zur Reha schicken, ob sie wollen oder nicht
Nur dann, wenn die Reha durch die Aufforderung der Krankenkasse gestellt wurde und diese sich dadurch das Gestaltungsrecht gesichert hat.
Oder noch nachträglich sichern wird! Was ziemlich sicher passieren wird, wenn sie von der Absage der Rehamaßnahme Kenntnis bekommt.
KSCam 29.01.2023 | 22:39
Wenn Sie morgen wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren und arbeiten, ist das gar kein Problem. Sind Sie weiter au, wird die Krankemkasse wohl Stress machen.
Abschlägeam 29.01.2023 | 22:52
Hallo Miranda, da Sie erst seit Januar Krankengeld beziehen und Ihnen 'umgehend' eine Reha bewilligt wurde, scheinen auch die bewilligenden Mitarbeiter (sozial-medizinsches Team) der DRV der Meinung zu sein, dass eine Reha notwendig/erfolgversprechend ist. Sooo schnell wird sonst eher selten eine Reha bewilligt... Nutzen Sie dies also als Chance, 'raus aus dem Alltag' sich einerseits therapeutisch bei dem Umgang mit Ihren Diagnosen helfen zu lassen, aber auch sich in dieser Zeit (neue) Anregungen zu holen für 'wie geht es dann mit mir eigentlich weiter'. In einer psychosomatischen Klinik gibt es Einzel- und Gruppengespräche die unter Anleitung von Therapeuten stattfinden, aber auch verschiedene Möglichkeiten von Ergo-/Physiotherapie. Die genaueren Infos dazu finden Sie auf der Seite der Ihnen bewilligten Reha-Klinik. Profitieren werden Sie aber wohl vor allem auch von den auch außerhalb der Therapiezeiten möglichen 'Patientengespräche', denn dort werden Sie viele treffen, die aus ähnlichen Gründen wie Sie eine Reha absolvieren, Sie stehen also mit 'Ihrem Problem' gar nicht alleine da. Und gerade dies werden Sie aber nicht erleben, wenn Sie sich nun weiter zurückziehen (was gerade bei einer akuten Depressionsphase nicht ungewöhnlich ist). Fassen Sie Mut, treten Sie die Reha an und lassen Sie sich dort auch 'verwöhnen' (es wird für Sie gekocht, Ihr Zimmer wird gereinigt, kein blöder Chef nervt... und der Ehemann kann mal zu Besuch kommen, wenn es nicht zu weit weg ist). Und innerhalb kürzester Zeit lernen Sie auch noch ganz viele nette Leute kennen, die mit Ihnen gemeinsam die Umgegend der Rehaklinik in der Freizeit erkunden (wenn Sie dies wollen). Und ansonsten haben Sie Zeit, sich einfach um 'sich' und Ihre Gesundheit zu kümmern! Wenn Sie dann vor Ort feststellen, es ist doch alles ganz anders und 'schrecklich', dann besprechen Sie es DORT mit den Ärzten und Therapeuten. Dann dürfen Sie immer noch vorzeitig 'abbrechen', wenn es gar nicht geht (außer die Krankenkasse mischt sich nun doch noch ein - siehe die anderen Beiträge 'Dispositionsrecht'- dann müssten Sie die auch noch fragen). Nutzen Sie die Chance!! Ich denke, es wird Ihnen gut tun! Alles Gute!
Fliederam 30.01.2023 | 09:03
Dem wirklich guten Beitrag von "Abschläge" möchte ich noch hinzufügen, dass es ansonsten auch die Möglichkeit geben könnte, die Reha ganztägig ambulant zu absolvieren (vorasgesetzt, es gib eine geeignete Einrichtung in Ihrer Nähe). Hier kommt man aber natürlich nachmittags/abends nach Hause und hat wieder den Haushalt und alles andere an der Backe, während man in der stationären Reha besser abschalten kann. Je nachdem, was Sie dazu verleitet, die Reha derzeit für "undenkbar" zu halten, wäre das aber vielleicht eine Möglichkeit für Sie, sie dennoch wahrzunehmen. Sollte das eine Möglichkeit sein, schauen Sie doch mal, ob es eine ensprechende Einrichtung in Ihrer Nähe gibt: www.rehakliniken.de
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026