Hallo Miranda,
natürlich kann ein Antrag auf Rehabilitation von Ihrer Seite auch wieder zurückgenommen werden.
Sie sollten aber auf jeden Fall zuvor mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen und parallel abklären, ob die Antragsrücknahme Konsequenzen bei der Krankengeldzahlung hat.
Bei der Rentenversicherung kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden, der dann neu entschieden wird.