Mit der Antragstellung auf "Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung" (R0120) wird geprüft, inwieweit weiterhin die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen.
Ob ein neues Gutachten erforderlich ist, wird sich erst im Rentenverfahren herausstellen.