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Experten-Antwort

Bewilligung Teilhabe am Arbeitsleben, fristlose Kündigung

von Kosel25.10.2023 | 20:25
435 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine medizinische Reha gemacht und mir wurde in Folge dessen eine Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt. Nun ist es so gewesen, dass ich dem Rentenberater zunächst gesagt habe, dass ich erst Mal es doch mit einer Wiedereingliederung Versuche und das habe ich auch. Er sagte, er würde die Bewilligung trotzdem aufrecht erhalten, falls etwas schief geht. Das ist definitiv nun auch der Fall. Ich habe die Wiedereingliederung beendet und war wieder am arbeiten. Nun ist es leider zu einem Vorfall gekommen, welches mir eine fristlose Kündigung einbrachte. Meine Frage ist nun, ob ich mich trotz dieser selbst verschuldeten Kündigung, noch auf die Teilhabe am Arbeitsleben beziehen kann. Ich möchte kein Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld beziehen. Ich wäre über jede Antwort dankbar.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.10.2023 | 06:00

Guten Morgen Kosel,

 

zur Klärung des Sachverhalts wenden sie sich bitte umgehend an ihren zuständigen Rehafachberater.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Sosoam 25.10.2023 | 21:26
Mit Ausspruch der frislosen Kündigung endet auch sofort die Beitragszahlung zur Kranken- und Rentenversicherung durch den Arbeitgeber. Meldet man sich arbeitslos wird zwar die Krankenversicherung in der 3-monatigen Sperrzeit von der AFA bezahlt, aber die Rentenversicherung wird erst nach Ablauf der 3 Monate Sperrzeit wieder bezahlt. Und es gibt auch kein Krankengeld während eier Sperrzeit von der Krankenkasse. Vielleicht mal die Kündigung durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob diese überhaupt zulässig war oder gleich selbst Kündigungsschutzklage einreichen?
Abschlägeam 25.10.2023 | 22:23
Da hier im Forum nicht bekannt ist, welche LTA- Maßnahmen Ihnen bewilligt wurden, sollten Sie sich bitte umgehend direkt an den Rehafachberater bei Ihrer zuständigen DRV wenden und dort die neue Situation mitteilen.
Grundsatzam 26.10.2023 | 08:05
Der LTA-Bedarf wurde wegen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen bewilligt. Ihr Anspruch würde dann entfallen, wenn sich seit dem Bescheid Ihr Gesundheitszustand so verbessert hat, dass Ihre Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf nicht mehr gefährdet oder gemindert ist. Da wird die DRV natürlich wegen der gelungenen Wiedereingliederung nochmal draufschauen. Allein wegen der fristlosen Kündigung entfällt der Anspruch aber nicht.
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