Hallo Meister,
vom Grundrentenzuschlag sollen Rentnerinnen und Rentner profitieren, die lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Sicher haben Sie auch sehr lange gearbeitet, aber leider keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Für den Anspruch auf Grundrente müssen mindestens 35 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten von Beschäftigten und Selbständigen, Zeiten der Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten, in denen während Krankheit oder Rehabilitation eine Leistung bezogen wurde. Nicht berücksichtigt werden Zeiten, in denen freiwillige Beiträge gezahlt wurden und Zeiten der Arbeitslosigkeit.
Wenn Ihr monatliches Einkommen nicht ausreichend ist für Ihren Lebensunterhalt, können Sie jedoch bei ihrem zuständigen Sozialamt (Bereich Grundsicherung) eine Grundsicherung beantragen.https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Grundsicherung/Grundsicherung.html