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Experten-Antwort

bewrtung freiwillige beiträge werden nicht anerkannt LVA

von meister19.02.2025 | 21:23
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe 20 Jahre freiwillige Beiträge in die LVA eingezahlt! Diese werden für die Mindest-Rente nicht anerkannt ! Vor dem Petionsausschuß abgelehnt alleiniger Handwerksmeister Es wird untershieden in freiwillige pflicht beiträge und freiwillige Beiträge ! Gesetz 2020 Habe gerade mal 650 € Rente nach 45 Jahren ! Die Beründung ist sehr fadenscheinig und unplausibel Weis leider nicht wie es weitergeht werde nächstes Jahr 80 Mfg. Feb 25

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Meister,

 

vom Grundrentenzuschlag sollen Rentnerinnen und Rentner profitieren, die lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Sicher haben Sie auch sehr lange gearbeitet, aber leider keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.  Für den Anspruch auf Grundrente müssen mindestens 35 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten von Beschäftigten und Selbständigen, Zeiten der Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten, in denen während Krankheit oder Rehabilitation eine Leistung bezogen wurde. Nicht berücksichtigt werden Zeiten, in denen freiwillige Beiträge gezahlt wurden und Zeiten der Arbeitslosigkeit. 

Wenn Ihr monatliches Einkommen nicht ausreichend ist für Ihren Lebensunterhalt, können Sie jedoch bei ihrem zuständigen Sozialamt (Bereich Grundsicherung) eine Grundsicherung beantragen.https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Grundsicherung/Grundsicherung.html

 

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6 Antworten

Schadeam 19.02.2025 | 21:31
Sie meinen wohl den Grundrentenzuschlag? Aber dieses "Geschenk" gibt es laut Gesetz halt nicht für Zeiten in denen man als freiwillig Versicherte auch mehr hätte einzahlen können. Ist so und da werden weder Sie noch das Forum etwas dran ändern. Außerdem: wer 45 Jahre eingezahlt hat und nur 650€ Rente bekommt, hat halt auch nie hohe Beiträge bezahlt, sondern eher immer die geringst möglichen Beitragszahlungen gewählt. Da muss man sich nicht wundern wenn nichts dabei rumkommt. Aber wenn die Rente Ihr einziges Einkommen ist, kriegen Sie eben Wohngeld oder anderweitig Sozialhilfegelder.(statt des Grundrentenzuschsses).
Es ist so einfacham 19.02.2025 | 22:38
Wer nur 650 Euro Rente bekommt, hat auch schlicht und einfach insgesamt sehr wenig in die Rentenversicherung einbezahlt. Völlig normal, wenig rein, wenig raus. Erstaunlich, das damit immer noch viele völlig überfordert scheinen. Aber Hauptsache rumjammern.
Ach wasam 19.02.2025 | 22:40
Es gibt keine "Mindest-Rente". Und für den Grundrentenzuschlag werden freiwillige Rentenbeiträge schlicht nicht berücksichtigt. Steht halt so im Gesetz und das war und ist auch kein Geheimnis.
Praxisam 20.02.2025 | 06:27
Was erwarten Sie denn, wenn Sie kaum was eingezahlt haben? Und dass Sie als Selbständiger immer nur wenig eingezahlt haben, anstatt einkommensgerechte Beiträge zu zahlen, haben Sie selbst so entschieden, in dem Wissen, das am Ende nicht viel an Rente rauskommen kann. Einzig und allein Sie selbst sind für Ihre niedrige Rente verantwortlich. Das Geld, was Sie nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben, hätten Sie anderweitig fürs Alter anlegen können. Haben Sie das nicht gemacht, müssen Sie damit leben. Im Übrigen ist der Grundrentenzuschlag ein Geschenk, das sich der Gesetzgeber ausgedacht hat für Leute, die ohne eigenes Verschulden nur eine niedrige Rente bekommen. Geschenke kann man nicht einfach mal so einfordern. Die nimmt man entgegen und freut sich, oder man bekommt halt keins und das Leben geht weiter. Die Anspruchshaltung von Leuten, die sich nicht um ihre Altersvorsorge gekümmert haben, sich dann aber darüber beschweren, wie schlecht es ihnen geht und am besten noch die Allgemeinheit dafür verantwortlich machen, lösen in mir Gedanken aus, die ich hier nicht schreiben darf! Und zu Ihrer letzten Bemerkung, Sie wüssten nicht wie es weitergehen soll: Es geht genauso weiter wie bisher. Falls Sie keine reiche Frau haben bekommen Sie weiterhin Grundsicherungsleistungen. Daran würde auch ein Grundrentenzuschlag nichts ändern. Obwohl Sie es versäumt haben, für eine eigene Altersabsicherung ausreichend zu sorgen, greift Ihnen die Allgemeinheit auch so schon unter die Arme.
Eigenverantwortung!am 20.02.2025 | 07:08
Genau Leute wie Sie, sind der Grund, dass Selbständige sehr bald in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert werden oder eben privat fürs Alter vorsorgen müssen. Dass Ihre geringen Rentenzahlungen zu keiner auskömmlichen Auszahlung reichen, hat Ihnen die Rentenversicherung schon seit Jahrzehnten mitgeteilt. Sie allein tragen also die Verantwortung dafür. Jetzt die Gesetzgebung in Frage zu stellen, ist einfach nur lächerlich. Wie Sie allen bisherigen Kommentaren entnehmen können, hält sich das Verständnis für Ihre selbstverschuldete Situation sehr in Grenzen.
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