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Bezahlung?

von Privat2113.06.2007 | 21:40
1443 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich möche gerne ab September eine schulische ausbildung machen (die kostet im Monat ca. 900€), aber diese wird nur von der Arge bzw.durch die Rentenversicherungsträger oder der Berufsgenossenschaft gezahlt. Bei der Arge bekomme ich keinen Bildungsgutschein weil ich die Vorraussetzung nicht erfülle und jetzt würde ich gerne wissen wie das mit dem Rentenversicherungsträger ist, welche Vorraussetzung ich da brauche???? Danke im voraus Mfg Privat21

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Voraussetzungen für eine Leistung des Rentenversicherungsträgers ist normalerweise, dass 15 Jahre Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichtet wurden, diesbezüglich möchte ich auf den Gesetzestext und Beitrag von Nix beziehen. Zuständig ist daher –ebenfalls wie Nix geschrieben hat – die Agentur für Arbeit.

3 Antworten

Nixam 14.06.2007 | 06:41
§10 SGB VI: Für Leistungen zur Rehabilitation haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und bei denen voraussichtlich durch die Leistungen eine Erwerbsminderung abgewendet werden kann oder eine solche wiederhergestellt und eine Rente wegen Erwerbsminderung abgewendet werden kann. Desweiteren müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein,die da lauten: 15 Jahre Wartezeiterfüllung oder Rentenbezug wegen Erwerbsminderung oder Es droht Erwerbsminderung oder im Anschluss an eine medizinische Leistung zur Rehabilitation wird festgestellt, dass eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist. Dann haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Berufsgenossenschaft kommt in Betracht, wenn bei Ihnen Leiden vorliegen, welche auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen sind. Leider haben Sie in Ihrem Beitrag dazu keine Ausführungen geliefert. Leider haben Sie nicht gesagt, wie alt Sie sind und ob Sie schon 15 Jahre Beitragszeiten etc. zurückgelegt haben. Nix
Privat21am 14.06.2007 | 15:22
Hallo, Danke für die Antwort :) Ich glaube dann kommt das für mich nicht in Frage ich bin 21 jahre!! Mfg Privat21
Nixam 15.06.2007 | 06:52
Wenn Sie erst 21 Jahre jung sind, dann kommt das tatsächlich für Sie nicht in Frage. Setzen Sie sich einfach mit Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung. Die helfen Ihnen weiter.
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