Voraussetzungen für eine Leistung des Rentenversicherungsträgers ist normalerweise, dass 15 Jahre Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichtet wurden, diesbezüglich möchte ich auf den Gesetzestext und Beitrag von Nix beziehen. Zuständig ist daher –ebenfalls wie Nix geschrieben hat – die Agentur für Arbeit.