Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Onkel Karl,
grundsätzlich ist die gesetzliche Rentenversicherung für den Rehantrag zuständig, wenn Aussicht auf Besserung Ihres Gesundheitszustandes und somit eine mögliche Eingliederung ins Berufsleben besteht. Dies wird aufgrund Ihres Antrages geprüft.
Sollte eine Besserung des Gesundheitszustandes durch eine Reha nicht absehbar sein, wird der Antrag direkt an Ihre Krankenkasse abgegeben. Im Anschluss an eine durchgeführte Reha prüft der Rentenversicherungsträger das aktuelle Leistungsvermögen und beurteilt daraufhin auch die Erwerbsfähigkeit.
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Er will ja erst im nächsten Jahr dieses versuchen zu beantragen, kann aber nichts versprechen, wenn ich jetzt im Monat Nov-Dez/2020 eine noch ausstehende Untersuchung durchführen lasse. Und dann bei negativen Befund dieser Diagnostik eine Behandlung durchführen lasse. Ist diese Erfolgreich gewesen, dann will er erst versuchen einen Antrag auf eine Reha bei der DRV zu stellen. Aber vorher muss ich erst die Diagnostik und die Therapie/Behandlung bei einer anderen Erkrankung durchführen. Habe nun insgesamt 4 Baustellen, wo ich zu kämpfen habe, an Diagnostik und Therapien. Wenn diese Baustelle versorgt ist, will er diese neue Baustelle " Psyche " durch eine Reha behandeln und zu lindern. Für eine Akute Behandlung in einer Akutklinik da bin ich noch nicht zu tief in den Depressionen drin. Ansonsten hätte er mich gleich Eingewiesen. Da kann man wohl nicht von " Urlaub " sprechen, das ist wohl eine Unterstellung. All diese ganzen Diagnostiken und Therapie der Baustellen und Schmerzen, da braucht man sich nicht wundern das man Depressionen bekommt. Aber wie gesagt, anscheint wissen und kennen das einige nicht, wenn man täglich mit Schmerzen rumrennt und manch ein kleiner Organ, den Körper aus dem Takt bringt. Gruß Onkel KarlHallo, ich beziehe eine volle befristete EMR aus gesundheitlichen Gründen, schon seit 09/2016 diese läuft jetzt bis 11/2022. Nun wurde bei mir durch einen Psychiater eine mittelgradige depressive Phase festgestellt. Nun will er versuchen bei der DRV einen Reha-Antrag für das nächste Jahr zu beantragen, damit ich auf eine psychosomatische Reha gehen kann. Vereinbart sich das nun mit der vollen betr. EMR, die ich ja beziehe durch eine andere Krankheit. Habe nicht nur diese Erkrankung, wo ich die volle befr. EMR drauf beziehe, sondern auch noch andere orthopädische Erkrankungen und jetzt kommt noch die psychische Erkrankung dazu. Darum will er versuchen, eine Reha da bei der DRV durchzubekommen. Könnte das meiner EMR gefährlich werden bzw. würde das zum Entzug der vollen Befr. EMR führen, wenn ich diese Reha absolviert habe, obwohl das ein vollkommen anderes Krankheitsbild ist? Gruß Onkel KarlHallo Onkel Karl, Da aber eine Reha nicht nach dem Motto 'ich möchte irgendwann im nächsten Jahr mal gelegentlich...' läuft, sollte Ihr Arzt besser noch etwas warten mit der Antragstellung, sofern Sie viel wert darauf legen, dass es auf jeden Fall erst im nächsten Jahr stattfindet. Gute Besserung und alles Gute!
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