Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Bezug einer vollen EM-Rente und §126 SGB XI Zulageberechtigte

von Rentenbezieher02.03.2015 | 23:42
883 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Widerspricht der Bezug einer vollen EM-Rente der DRV Bund den Voraussetzungen für den §126 SGB XI Zulageberechtigte, also dem Bezug einer Pflegevorsorgezulage, an sich ? Ich beziehe zwar eine volle EM-Rente und bin auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, habe aber bisher noch keine Pflegestufe erhalten (auch kein neue Stufe 0) und entsprechend auch keine derartigen Leistungen bezogen. Auch nicht im Rahmen einer privaten Versicherung. An alle "Teilnehmer" im Forum, die gerne konkrete Fragen nach rechtlichen Dingen niedermachen : es geht mir NICHT um meinen konkreten Fall, sondern um die allgemeine Konstellation - also ob sich der Bezug einer Pflegevorsorgezulage nach §126 SGB XI und der gleichzeitige Bezug einer vollen EM-Rente der DRV-Bund gegenseitig rechtlich ausschließen. Vielen Dank an die Experten der Renteversicherung.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentenbezieher,

Ihre Frage -ob Erwerbsminderungsrentenbezug und Zulagenberechtigung nach § 126 SGB XI sich ausschließen- lässt sich wie folgt beantworten:

Die Zulagenberechtigung nach dem SGB XI besteht für Personen, die in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versichert sind. Die Vorschrift verweist zu den versicherten Personen auf das 3. Kapitel des SGB XI (§§ 20 ff.), wo in § 20/1 Nr.11 SGB XI Rentenbezieher konkret benannt sind, wenn sie denn der Krankenversicherungspflicht (nach dem SGB V) unterliegen.

Das dürfte für die Masse an Rentnerinnen und Rentner der Fall sein (Ausnahmen natürlich möglich für nicht Kranken-/Pflegeversicherte; für im Ausland Kranken-/Pflegeversicherte und ähnliche Fallgestaltungen).

Der von Ihnen erwähnte Leistungsausschluss (ich darf noch keine Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder bezogen haben) muss natürlich ebenfalls erfüllt sein.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

§ 20/3 SGB XI gehört ebenfalls zum 3. Kapitel des SGB XI und die dort bezeichneten Damen und Herren gehören somit auch zum Zulagenberechtigten Personenkreis nach § 126 SGB XI.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Rentenbezieheram 03.03.2015 | 11:38
Vielen Dank bereits jetzt an den /die Experten/-in der Rentenversicherung für die schnelle Antwort. Der genannte Paragraph §20 SGB XI enthält in (3) auch den Satz : "Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung." Da ich als EM-Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig versichertes Mitglied geführt werde, bin ich somit - so verstehe ich den Satz - in der gesetzlichen Pflegeversicherung trotzdem versicherungspflichtig. Darf ich somit davon ausgehen, dass ich unter Erfüllung aller anderen Voraussetzungen - allgemein betrachtet - wie ein Rentner behandelt werde, der in der gesetzlichen KV pflichtversichert ist ? Oder ist die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV trotzdem ein Ausschlusskriterium für die Förderberechtigung nach §126 SGB XI ? Ich wäre Ihnen für eine Antwort zu meiner Nachfrage sehr dankbar.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026