Hallo Mitleser,
Forumsteilnehmer hegehosa hat Ihnen bereits wichtige Hinweise zur Bestimmung der Bezugsgröße gegeben.
Zum zeitlichen Ablauf: Nach § 69 SGB VI muss die entsprechende Verordnung spätestens bis zum Ende des Jahres erlassen werden. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung für 2011 hat das Bundeskabinett übrigens am 13.10.2010 beschlossen, die für 2010 ebenfalls im Oktober 2009. Man kann also sicher mit einem Beschluss so ungefähr im Zeitraum Oktober 2011 rechnen.