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Experten-Antwort

Bezugsgröße

von Mitleser08.07.2011 | 06:52
1828 Ansichten
2 Antworten

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Hallo. Wann wird ungefähr entschieden, ob sich die Bezugsgröße 2012 ändert? Das Bundeskabinett beschließt dies habe ich gelesen und der Bundesrat muss dann zustimmen. Oder kann man jetzt schon sagen, dass die Bezugsgröße für 2012 wahrscheinlich geändert wird? Gruß und Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mitleser,

Forumsteilnehmer hegehosa hat Ihnen bereits wichtige Hinweise zur Bestimmung der Bezugsgröße gegeben.

Zum zeitlichen Ablauf: Nach § 69 SGB VI muss die entsprechende Verordnung spätestens bis zum Ende des Jahres erlassen werden. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung für 2011 hat das Bundeskabinett übrigens am 13.10.2010 beschlossen, die für 2010 ebenfalls im Oktober 2009. Man kann also sicher mit einem Beschluss so ungefähr im Zeitraum Oktober 2011 rechnen.

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1 Antworten

hegehosaam 08.07.2011 | 07:25
Guten Morgen, ob sich die Bezugsgröße im Jahr 2012 verändert, kann erst entschieden werden, wenn das (endgültige) Duchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2010 bekannt ist. Denn die Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen RV im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Ist das (endgültige) Durchschnittsentgelt für 2010 höher als 30.660 EUR, so muss automatisch auch die Bezugsgröße angepasst werden. Im Hinblick auf das bislang nur bekannte (vorläufige) Durchschnittsentgelt für 2010 in Höhe von 32.003 EUR ist eine Anpassung der Bezugsgröße aber zumindest recht wahrscheinlich. viele Grüße
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