Hallo Rentner55,
die Einkommensanrechnung beim Zuschlag für langjährig Versicherte (Grundrentenzuschlag) wird jährlich zum 01.01. überprüft. Die Abfrage der Einkommensdaten findet im davorliegenden Herbst statt. Die Rentenversicherung fragt dabei das am 30.09. vorliegende zu versteuernde Einkommen des vorvergangenen Jahres bei der Finanzbehörde ab.
Für den 01.01.2023 ist daher grundsätzlich das vorvergangene Jahr ausgehend vom 30.09.2022 maßgebend. Folglich ist das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2020 maßgebend.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung