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Experten-Antwort

Bezugsjahr für Einkommensanrechnung für Zuschlag für langjährig Versicherte

von Rentner5502.01.2023 | 12:09
368 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, die Einkünfte welchen Jahres werden für die Ermittlung des anzurechnenden Einkommens für den Zuschlag für langjährig Versicherte für die Rentenzahlungen für 2023 herangezogen? Auf meinem Rentenbescheid für 2023 werden dafür die Einkünfte aus 2020 berücksichtigt. Sollten nicht die des vorvergangenen Kalenderjahres, also die aus 2021 verwendet werden? Danke für die Auskunft!

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner55,

die Einkommensanrechnung beim Zuschlag für langjährig Versicherte (Grundrentenzuschlag) wird jährlich zum 01.01. überprüft. Die Abfrage der Einkommensdaten findet im davorliegenden Herbst statt. Die Rentenversicherung fragt dabei das am 30.09. vorliegende zu versteuernde Einkommen des vorvergangenen Jahres bei der Finanzbehörde ab.

Für den 01.01.2023 ist daher grundsätzlich das vorvergangene Jahr ausgehend vom 30.09.2022 maßgebend. Folglich ist das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2020 maßgebend.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner55,

die Aussage in der Broschüre trifft zu, wenn der Rentenbeginn im Jahr 2021 liegt. Hier ist das vorvergangene Jahr ausgehend vom Rentenbeginn maßgebend.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Rentner55am 02.01.2023 | 13:15
Hallo, ich habe selber noch etwas gefunden: Im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung steht ZItat: "Das vorvergangene Kalenderjahr bestimmt sich dabei nach dem Abrufzeitpunkt". Damit ist die Festlegung, für das Rentenjahr 2023 für die Einkommensberücksichtigung für den Zuschlag 2020 zu verwenden wohl richtig. Der Sinn darin, sich auf ein Abrufdatum zu beziehen ist mir unbekannt, aber is ist eben so. Es bleibt noch die dann für mich falsche Aussage in der genannten Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.
Rentner55am 02.01.2023 | 12:43
Hallo, danke für die schnelle Antwort! Ich hatte das Auszahljahr der Rente als Bezug für den Text aus dem Par 97a: Zitat: "...bei den Finanzbehörden jeweils bis zum 30. September für das vorvergangene Kalenderjahr vorliegenden Festsetzungsdaten zugrunde zu legen" angenommen. Dann ist aber auch die Aussage in der Broschüre "Grundrente: Zuschlag zur Rente" von "Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund" nicht korrekt oder zu ergänzen. Zitat: "Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr Auf den Grundrentenzuschlag wird das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr angerechnet. Das heißt zum Beispiel: Für den Zuschlag im Jahr 2021 kommt es auf Ihr Einkommen im Jahr 2019 an. ..."
Rentner55am 02.01.2023 | 16:31
Hallo Expertenteam, vielen Dank für die Antworten und alle guten Wünsche für das neue Jahr!
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