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Bezugszeit einer befristeten EM-Rente

von Gisela19.01.2012 | 18:24
1838 Ansichten
6 Antworten

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Habe 25 Monate volle EM Rente bezogen.Bin jetzt arbeitslos.45 Arbeitsjahre sind zeitlich nicht mehr zu schaffen.Wie wird die Zeit der EM Rente im Versicherungsverlauf behandelt ? Wirkt sie irgendwie rentensteigernd ?

6 Antworten

-am 19.01.2012 | 23:22
Auf die Antwort von "W*lfgang" wird verwiesen.
W*lfgangam 19.01.2012 | 21:58
Hallo Giesela, diese 25 Monate des Rentenbezugs sind eine so genannte 'Anrechnungszeit' (eine Zeit ohne Beiträge in der Rentenversicherung, wie z. B. eine schulische Ausbildung), wird im Rentenkonto dann sinnigerweise auch als Rentenbezugszeit bezeichnet. Diese Rentenbezugszeit steigert die Rente - dafür wird (vereinfacht gesagt) der Durchschnittswert aller Zeiten aus Ihrem Rentenleben bis zu einem späteren Rentenbeginn für diese Zeit angesetzt (kann wieder eine EM-Rente sein, oder auch eine Altersrente). Dass damit aber die spätere Altersrente wieder genauso hoch oder höher ausfällt, als die EM-Rente, ist damit nicht gesagt. Die EM-Rente wurde bis 60 hochgerechnet, wenn künftige Zeiten diesen hochgerechneten Wert über die Jahre bis 60 nicht erreichen, wird die Altersrente leider kleiner ausfallen. Und, für die 45 Jahre - bezogen auf die Altersrente an langjährig Versicherte, wo 45 Jahre Pflichtbeiträge erforderlich sind für einen ungekürzten Rentenbezug - zählen diese 25 Monate nicht mit. Wenn Sie mehr/Genaueres darüber wissen möchten, gehen Sie bitte in die nächste Beratungsstelle Rathaus/oder DRV, und es wird Ihnen im Detail anhand Ihres Versicherungsverlaufs erklärt. Gruß w.
Lenaam 20.01.2012 | 10:37
wie verhält es sich dann, wenn gegen den ablehnenden Erwerbsminderungs Rentenbescheid geklagt wird. Eine Klage kann oft recht lange dauern, wird die Zeit dazwischen ebenfalls angerechnet! Kann man nach einer Ablehnung des Gerichts wieder diese Rente beantragen oder ist der Weg versperrt, weil die rentenrechtlichen Vorausssetzungen fehlen. Lena
Schadeam 20.01.2012 | 12:28
Zeiten der Dauer eines Klageverfahrens sind keine rentenrechtliche Zeiten. Sofern in dieser Zeite andere rentenrechtliche Zeiten (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, etc.) vorliegen, würde die sich natürlich auswirken. Einen neuen Antrag kann man jederzeit stellen, allerdings müssen dann zum einen die Versicherungsvoraussetzungen erfüllt sein und es sollte sich am Gesundheitszustand Wesentliches verändert haben. (Hat das Gericht die Rente abgelehnt, weil man arbeiten kann und gibt es keine neuen Diagnosen oder Erkrankungen, wäre ein erneuter Antrag kurz darauf relativ sinnlos......aber es ist nicht verboten unsinnige Anträge zu stellen)
lenaam 20.01.2012 | 20:09
Danke Schade, wie verhält es sich dann bei Hartz 4, da wird ja nichts mehr in die Rentenkasse einbezahlt. Wenn man z.B. 3 Jahre Hartz 4 bezieht, sind doch die Pflichtzeiten nicht mehr vorhanden und kann keine Erwerbsminderungsrente mehr beantragen, oder ist es da wie beim ALG 1 ohne Leistungsbezug. Lena
-am 20.01.2012 | 23:38
Ja, das zählt als Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug und ist ein Überbrückungstatbestand.
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