Guten Morgen Anne,
die Teilnahme an einer Abklärung der beruflichen Eignung
oder einer Arbeitserprobung kann einen Anspruch auf Übergangsgeld auslösen, wenn Sie wegen der Teilnahme kein oder ein geringeres Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielen.
Sie sollten sich bei Ihrem Kostenträger erkundigen, da hier individuell geprüft werden muss.
Eine Pauschale von 1500 Euro ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wenn ein Übergangsgeldanspruch besteht wird dies ganz normal wie bei jeder beruflichen Rehabilitation berechnet.
Freundliche Grüße