Hallo Smoli,
ja - die Unfallrente wird zu einem bestimmten Teil auf die Altersrente angerechnet. Die genaue Berechnung ist in § 93 des SGB VI geregelt - allerdings ist das für den Laien sicher nicht so leicht nachzuvollziehen. Im Zweifel könnte Ihre Kollegin sich das vorab in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung erklären lassen (Bescheid über die Unfallrente mitbringen, da die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes benötigt wird).