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Experten-Antwort

BG Rente, Rürup oder freiwillige Beiträge in die Gesetzliche?

von C. Böttcher29.11.2016 | 11:35
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15 Antworten

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Hallo, die Themenüberschrift sagt eigentlich alles aus... Ein älterer Vericherte bezieht eine BG Rente. Mit Zusammentreffen einer in ein paar Jahren kommende Altersrente kommt es ja zur Anrechnung der BG Rente auf die Altersrente, die sich demnach schmälert. Der Versicherte steht vor der Entscheidung, ob er lieber freiwillige Beiträge in die gesetzliche RV einzahlt oder in 2016 zum garantierten Zins von 1,25 % noch eine Rürup Rente abschließt. Meines Erachtens ist die gesetzliche RV im Moment sehr lukrativ. Aber mit Einzahlen in die gesetzliche RV steigert er ja eine Rentenhöhe, die der Anrechnung unterliegt. Was bei der Rürup nicht so ist, oder? UNd er sich damit wohl doch besser stände, oder? :-)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo C. Böttcher,

dies ist eine Frage, die sich im Rahmen dieses Forums leider nicht hinreichend klären lässt. Wie „Jonny“ bereits geschrieben hat spielen hier einfach zu viele individuelle Faktoren eine Rolle. Am sinnvollsten wäre es daher aus meiner Sicht, wenn sich der „ältere Versicherte“ persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen würde.

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14 Antworten

Jonnyam 29.11.2016 | 12:26
Ob es wirklich zu einer Anrechnung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Von der Höhe der Rente aus der GRV, vom Jahresarbeitsverdienst und dem MdE-Grad für die Verletztenrente aus der GUV. Liegt die GRV-Rente innerhalb einer bestimmten Bandbreite, kann es sein, dass sich freiwillige Beiträge (noch) nicht auswirken, liegt sie darunter, kann es sein, dass sie sich nicht mehr voll auswirken. Da gibt es sicherlich Spezialisten, die das anhand des konkreten Falles berechnen könne, meint jedenfalls einer, der das auch kann.
C. Böttcheram 29.11.2016 | 12:13
Die Frage, die ich leider nicht beantworten kann, ist, ob jemand der eine BG Rente bekommt überhaupt freiwillige Beiträge zahlen kann???
jonnyam 29.11.2016 | 14:14
Hallo C. Böttcher, so schwierig ist es jetzt wieder auch nicht. Verraten Sie mir den aktuellen Jahresarbeitsverdienst oder die aktuelle monatliche Verletztenrente und in jedem Fall den MdE-Grad und ich verrate Ihnen die Bandbreite innerhalb (bis zu der) der sich eine zusätzliche freiwillige Beitragszahlung (nur bedingt oder noch) nicht lohnt. Gruß Jonny
C. Böttcheram 29.11.2016 | 16:27
Hallo Jonny, das ist sehr sehr nett. Und wenn ich darf würde ich mich auch nochmal an Sie wenden? Vielleicht mit PN? Es kann ein paar Tage dauern bis ich die Infos habe. Bis dahin fände ich es toll zu wissen wie man mit den drei Faktoren rechnen würde...;-)
C. Böttcheram 29.11.2016 | 16:27
Hallo Jonny, das ist sehr sehr nett. Und wenn ich darf würde ich mich auch nochmal an Sie wenden? Vielleicht mit PN? Es kann ein paar Tage dauern bis ich die Infos habe. Bis dahin fände ich es toll zu wissen wie man mit den drei Faktoren rechnen würde...;-)
W*lfgangam 29.11.2016 | 18:24
Hallo C. Böttcher, finden Sie in diesem Beitrag auch von Expert/in gut erläutert mit dem weiteren Hinweis auf Berechnungstabelle: *) https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… *) aktuelle Tabellenwerte: (Berechnungsablauf weiterhin auf Seite 38/39) http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/A… Gruß w.
jonnyam 29.11.2016 | 19:06
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Bis dahin fände ich es toll zu wissen wie man mit den drei Faktoren rechnen würde...icon_wink.gif
Hallo C. Böttcher, finden Sie in diesem Beitrag auch von Expert/in gut erläutert mit dem weiteren Hinweis auf Berechnungstabelle: *) https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… *) aktuelle Tabellenwerte: (Berechnungsablauf weiterhin auf Seite 38/39) http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/A… Gruß w.
Hallo W@lfgang, der user will nicht wissen, in welchem Umfang die Rente ruht. Er will wissen, ob er mit einer höheren Rente in den Ruhensbereich vorstößt oder ihn verlässt und letztlich, ob sich freiwillige Beiträge voll auswirken. Das kann man problemlos berechnen ohne die Rentenhöhe zu kennen. Ist mal eine Lernstunde wert. Gruß Jonny
W*lfgangam 29.11.2016 | 22:36
Hallo Jonny, ob Ihrer Antwort stehe ich jetzt etwas auf'm Schlauch. Die Berechnungstabelle sagt zunächst nichts über einen Ruhensbetrag aus, lediglich dann, wenn der Grenzbetrag überschritten werden sollte. Natürlich haben Sie Recht, dass man zuerst den 'Grenzbetrag' kennen/ermitteln und die UV-Grundwerte dazu kennen muss. Nur, ohne die Altersrentenerwartung kann man die mögliche Differenz auch nicht in Einklang mit den möglichen freiwilligen Beitragszahlungen bis zum Ausschöpfen dieses Grenzbetrages bringen - man kennt den Grenzbetrag, weiß aber nicht mit welchen Summen man ihn auffüllen kann ...genau das wollte C. Böttcher doch auch zuvorderst wissen - nicht was ruht, sondern was noch 'geht'. Schätze, wir denken das selbe, aber von einer anderen Seite aus :-) Gruß w.
C. Böttcheram 02.12.2016 | 09:58
Oh je, ich habe es nicht so mit dem zitieren in diesem Forum :-) Also @Jonny: der JAV aktuell ist 44447, die aktuelle Verletztenrente ist 740,79 und der MdE ist 20 Mich würde interessieren wie man mit diesen Zahlen ausrechnen kann, ob und in welcher Höhe sich freiwillige Beiträge zur gesetzlichen RV auswirken würden... und ob es für den Versicherten etwa lukrativer wäre Beiträge zur Rüruprente anstatt zu gesetzlichen zu zahlen, da die Rürup doch wahrscheinlich aufgrund Ihres privaten Charakters nicht der Anrechnung mit der Verletzenrente unterliegt, oder?
jonnyam 02.12.2016 | 10:52
Mit den angegebenen Werten kann etwas nicht stimmen. Bei einem aktuellen Jahresarbeitsverdienst von 44.447,00 und einem MdE-Grad von 20 % beträgt die Verletztenrente nur 493,86. Da scheint mir schon eher die Verletztenrente in Höhe von 740,79 und 20 % zu stimmen, weil ihr ein JAV von 66671,10 zugrunde liegt. Die 44.447,00 ergeben dann als 2 /3 des JAV die Verletztenvollrente für ein Jahr. Also mit 740,79 und 20 % gibt es folgende Aussage: Verändert sich die Rente aus der Rentenversicherung, kann sich die Summe der Leistungen aus Renten- und Unfallversicherung ebenso verändern. Diese Gesamt- rentensumme bleibt aber gleich, wenn der Betrag aus der Rentenversicherung in einer Bandbreite von 3240,36 € bis 3889,15 € liegt. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass die berechnete Rente aus der Rentenversicherung auch nur näherungsweise an über 3000 € herankommt, dürfte eine Einzahlung freiwilliger Beiträge in die Rentenversicherung sich voll auswirken. Hoffentlich konnte ich Ihnen helfen und manch anderem ein Licht aufgehen lassen Gruß Jonny
jonnyam 02.12.2016 | 11:58
Das hier zu erläutern würde etwas zu weit führen. Ausschlaggebend sind jedenfalls dafür der Jahresarbeitsverdienst die Höhe der Verletztenrente der Freibetrag für die Verletztenrente Nehmen Sie es einfach mal so hin. Bin gespannt, ob es jemanden gibt, der das bezweifelt. Gruß Jonny
W*lfgangam 02.12.2016 | 16:50
ich nicht :-) ausgehend von der UV-Rente von 740 und 20 % liegt die aktuelle Arbeitsverdienstgrenze bei 66671, die 44447 sind bereits der 2/3 Wert als Bemessungsgrundlage für die 20 %. Insofern ist – wie Sie richtig dargestellt haben - in der DRV für die Altersrente Spielraum ohne Ende, um für die paar Jahre bis zum Rentenbeginn noch AR-puschende Beiträge einzuzahlen. Aber auch hier gilt, ggf. die DRV vorher mal zu kontaktieren, um sich den (aktuellen) Grenzwert schriftlich bestätigen zu lassen. Evtl. auch 'Blindeinzahlung' von Beiträgen noch für dieses Jahr (Steuervorteile!?) im Rahmen der Ausgleichszahlung für Rentenabschläge/vgl. diesen Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… und im nächsten Jahr dann halt nachfragen. Gruß w.
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