Hallo Anja,
ohne eine ausführlichere Schilderung des Sachverhaltes und das Aktenzeichen des Sozialgerichtes ist eine Stellungnahme nicht möglich.
Hierbei ist auch zu beachten, dass sich Urteile in Einzelfällen nicht immer pauschal auf andere oder ähnliche Fallkonstellationen übertragen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung