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Experten-Antwort

BG Unfallrente und Altersrente

von Berni29.01.2011 | 01:59
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich brauche Hilfe. Ich bekomme seit 1982 eine kleine Rente( 20 %) von der Berufsgenossenschaft. Da ich vor 30 Jahren nur ein Jahreseinkommen von 10093 € hatte, ist die Unfallrente bis heute auf 169 € im Monat gestiegen. Soweit alles gut. Nun möchte ich mit 60 vorzeitig mit Abzügen in Rente gehen Ich habe eine Schwerbehinderung von 50 % Laut den Rentenrechner soll ich dann 1568 € bekommen ( - Krankenkasse usw.) Von der Versorgungskasse bekomme ich dann 650 € . So könnte es aussehen (natürlich noch ohne Abzüge für Krankenkasse usw. 1568 € Altersrente 650 € Rente von der Versorgungskasse. --------- 2218 € Was ist nun mit meiner Unfallrente von 169 € wird die weiter gezahlt. Was wird hier abgezogen. Kann mir einer eine Beispielrechnung mit meinen Daten aufzeigen was am Schluss für mich überbleib. Bitte wenn möglich, nicht nur eine Formeln, Hier noch einmal meine Daten. JAV ( 1982 ) 10093 € ( 20 %) BG Unfallrente 169 € ( heute) 1568 € Altersrente 650 € Rente von der Versorgungskasse. Gruß berni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berni ,

das Zusammentreffen einer Unfallrente mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung regelt § 93 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch. Aus beiden Renten wird eine Summe gebildet. Da Ihre Unfallrente nur in Höhe von 20 vom Hundert festgestellt wurde, wird bei Ermittlung der Summe, vorher zwei Drittel der Mindestgrundrente nach dem BVG in Abzug gebracht.

Der Grenzbetrag den beide Renten nicht überschreiten dürfen, beträgt 70 vom Hundert eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes aus der Unfallrente. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass ein Ruhen in der gesetzlichen Rente bei Zahlung von Kleinstrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung tatsächlich eintritt .

Da keine konkreten Berechnungen aus datenschutzrechtlichen Gründen in diesem Forum angeboten werden können, empfehlen wir Ihnen eine persönliche Vorsprache in einem Service Zentrum der Deutschen Rentenversicherung.

Unter Vorlage der letzten Anpassungsmitteilung der Berufsgenossenschaft können die Berater eine Probeberechnung über die Auswirkungen des Zusammentreffens anfordern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Britta.fam 29.01.2011 | 15:53
Höhe der Unfallrente: Die Berechnung der Höhe der gesetzlichen Unfallrente richtet sich nach dem letzten Jahres-Bruttoeinkommen der Unfallgeschädigten. Von diesem Jahreseinkommen würden dem Unfallopfer zwei Drittel als Vollrente zur Verfügung stehen. Besteht allerdings nur eine prozentuale Erwerbsminderung, dann können auch nur diese von der Vollrente ausgehend in Anspruch genommen werden. Beispielrechnung: Jahres-Bruttoeinkommen 3/3 Euro 42.000 davon 2/3 Euro 28.000 Erwerbsminderung 30% von 2/3 Euro 8.400 jährlich / monatliche Euro 700 Unfallrente Erhält die unfallgeschädigte Person eine gesetzliche Unfallrente und noch zusätzlich eine gesetzliche Rente, dann wird gegebenenfalls miteinander verrechnet. Allerdings wird nie die Unfallrente einer Kürzung unterzogen, sondern die gesetzliche Rente wird gekürzt. Bei Zahlung einer vollen Unfallrente wird der Freibetrag von Euro 621 mitberücksichtigt. Ebenso sind bei der gesetzlichen Unfallrente keine zeitliche Begrenzung oder Altersbegrenzung vorgegeben. Die Unfallrente wird ein Leben lang gezahlt. Auch werden hierfür keine Sozialbeiträge fällig.
Berniam 29.01.2011 | 17:09
Danke für deine Anwort, aber meine Unfallrente steht ja fest. Ich wollte wissen was mit den 169 € ist ,wenn ich in Rente gehe. S. bitte erstes Schreiben. Gruß Berni
W*lfgangam 01.02.2011 | 20:46
Hallo Hans, > Pauschal kann man sagen, je höher die Unfallrente ist, umso geringer die Wahrscheinlichkeit, dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Grundsätzlich haben Sie Recht - aber nur, wenn man den (kleinen) Jahresarbeitsverdienst mit einem geringem %-Satz der Schädigung kombiniert. Andererseits bleibt Ihnen grob die halbe UV-Rente erhalten, während Personen mit höherem Arbeitsverdienst/höherem %-Satz 3-4x so viel von der UV-Rente Rente verlieren, die wären froh, wenn Sie die halbe UV-Rente hätten. Gerade bei kleinen UV-Renten führt die Nichtanrechnung nach den Vorgaben des Versorgungsrechts zu einem höheren verbleibenden Anteil aus der UV-Rente.
W*lfgangam 01.02.2011 | 20:46
Hallo Hans, > Pauschal kann man sagen, je höher die Unfallrente ist, umso geringer die Wahrscheinlichkeit, dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Grundsätzlich haben Sie Recht - aber nur, wenn man den (kleinen) Jahresarbeitsverdienst mit einem geringem %-Satz der Schädigung kombiniert. Andererseits bleibt Ihnen grob die halbe UV-Rente erhalten, während Personen mit höherem Arbeitsverdienst/höherem %-Satz 3-4x so viel von der UV-Rente Rente verlieren, die wären froh, wenn Sie die halbe UV-Rente hätten. Gerade bei kleinen UV-Renten führt die Nichtanrechnung nach den Vorgaben des Versorgungsrechts zu einem höheren verbleibenden Anteil aus der UV-Rente.
W*lfgangam 01.02.2011 | 20:53
Sorry, 'Doppelklick' ohne Fertigzusein ... Viel fehlte nicht mehr: Sie mögen sich 'betrogen' fühlen, weil von der kleinen UV-Rente letztendlich noch was zugunsten der DRV abgezogen wird ...es wird Sie nicht trösten, das bei hohen UV-Renten die Abzüge so richtig reinhauen. Folge der guten Verdienste mit höherer DRV-Rente. Gruß w.
W*lfgangam 30.01.2011 | 21:16
Hallo Berni, die UV-Rente (169) bleibt fest weiter und nimmt an den allgemeinen Anpassungen teil. Ihre Altersrente (1568) könnte deswegen kleiner ausfallen - ein Teil der UV-Rente bleib als Freibetrag, ein Teil kann/muss angerechnet werden. Möglicherweise bliebt Ihnen aber die ganze UV-Rente (so klein wie die ist) ohne Abzug bei der normalen Altersrente erhalten . Näheres erfahren Sie in der nächsten Beratungsstelle der DRV, nehmen Sie die letzte Mitteilung zur UV-Rente mit und auch den Erstbescheid/wegen der Jahresarbeitsverdienstgrenze - Sie werden eine fiktive Gegenrechnung der DRV erhalten und sehen dann, ob es zu Kürzung der Altersrente kommt. Gruß w.
Hansam 31.01.2011 | 15:46
Diese Aussage des/der Experten/in verstehe ich nicht und soll mir mal vom Experten/in erklärt werden: Gerade niedrige Unfallrenten führen zu einem Ruhen der gesetzlichen (Alters-)Rente, da bei diesen der Jahresarbeitsverdienst niedrig ist, aus dem der Grenzbetrag berechnet wird. Pauschal kann man sagen, je höher die Unfallrente ist, umso geringer die Wahrscheinlichkeit, dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Ob dies sozial gerecht ist, steht auf einem anderen Blatt. Bei einer Unfallrente in Höhe von 169 € und einer Minderung der Erwersbfähigkeit von 20 % beträgt der Jahresarbeitsverdienst heute ca. 15.210 €. In diesem Fall ist der Grenzbetrag gleich der Höhe der Altresrente von 1568 € (Mindestgrenzbetrag). Dies hat zur Folge dass die vollständige Unfallrente abzüglich der Grundrente von 82 € angerechnet wird. Die Altersrente wird somit um 87 € gekürzt.
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