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Bildungsmaßnahme

von Nicki22.02.2008 | 12:44
1224 Ansichten
6 Antworten

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Werden Zeiten eines Praktikums während der Bildungsmaßnahme auch Berücksichtigt?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Nicki,

diese Frage lässt sich leider nicht so pauschal beantworten. Hier kommt es

wesentlich auch darauf an, in welchem Zusammenhang das Praktikum (was für

eine Bildungsmaßnahme?) durchgeführt wird, ob es ggf. in einer Studien-

oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und welche Leistungen/Entgelte

während des Praktikums bezogen werden. Könnten Sie hierzu noch ein paar

ergänzende Angaben machen?

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Nicki,

leider reichen Ihre Angaben noch nicht aus, um sich ein komplettes Bild von

der Bildungsmaßnahme zu machen. Könnten Sie noch angeben, welche

Leistungen/Entgelte (Art) sie in der Zeit der Maßnahme erhalten haben, wer

die Maßnahme ggf. finanziert hat (z.B. Agentur für Arbeit?) und an welcher

Institution/Einrichtung die Bildungsmaßnahme und das Praktikum durchgeführt

werden? Danke!

4 Antworten

Rindam 22.02.2008 | 15:47
Wo?
dirkam 23.02.2008 | 14:21
Praktika sind Bestandteil der Bildungsmaßnahme. Daraus folgt die Anerkennung wie für die ges. Bildungsmaßnahme
Nickiam 25.02.2008 | 14:05
Diese Bildungsmaßnahme nannte sich TQ Handel bei der Praktikas Pflicht waren.
Nickiam 26.02.2008 | 21:33
Ich habe während der Bildungsmaßnahme Monatlich einen Geldbetrag von ca.345 DM bekommen. Die Bildungsmaßnahme wurdeAFG Gefördert und über das Arbeitsamt vermittelt und fand im bfz statt. Das Praktikum war in einem ganz normalen Betrieb.
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