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Experten-Antwort

Bildungsträger "ergonomischer Arbeitsplatz"

von Newstarter22.06.2020 | 16:35
410 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, Ich beginne bald eine 2jährige Umschulung bei einem Bildungsträger. Dieser hat weder einen höhenverstellbaren Schreitisch, noch einen ergonomischen Stuhl. Gelten für Bildungsträger nicht auch die Gesetze der Arbeitsstätten­verordnung (ArbStättV)? Liebe Grüße Ihr Newstarter

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe User,

wir mussten einige Posts löschen. Bitte verzichten Sie auf Nickligkeiten und Äußerungen, die als Beleidigung verstanden werden könnten.

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bitte klären Sie mit dem Bildungsträger direkt ab, ob er Ihnen die gewünschte Ausstattung zur Verfügung stellen kann.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

höhenverstellbare Schreibtische und entsprechende Stühle fallen bei der Finanzierung in den Bereich des Arbeitgebers, es handelt sich hier nicht um eine Angelegenheit der Rentenversicherung. Diese prüft nur in speziellen Ausnahmefällen, ob aufgrund besonderer Einschränkungen Kosten für einen auf die Person angepassten Tisch oder Stuhl übernommen werden.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ein Gespräch mit dem Bildungsträger schadet hier sicher nicht.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

17 Antworten

Siehe hieram 22.06.2020 | 17:26
Da Ihre Frage nichts mit dem Thema Rentenversicherung zu tun hat, befinden Sie sich nicht in dem für Sie geeigneten Forum. Informationen über die Anforderungen zur qualitativen Ausstattung von Bildungseinrichtungen finden Sie aber vielleicht hier: https://bildungsverband.info/qualitaetsverbund-bildung Dort sind auch Ansprechpartner angegeben, sofern Sie noch weitere Fragen dazu haben.
Newstarteram 22.06.2020 | 16:46
Nachtrag: Und sollte der Bildungsträger sich auch daran halten müssen, aber es nicht macht, welche Möglichkeiten habe ich? Ich habe keine Krankheit und auch kein Attest, jedoch möchte ich es auch erst gar nicht erst dazu kommen lassen. Gruß
Newstarteram 22.06.2020 | 17:35
Hallo, Nun, das kann ich jetzt nicht so stehen lassen. Ich habe eine Umschulung von der DRV genehmigt bekommen und die Bildungsträger sind doch im Vetrag mit der eben genannten. Also wird es doch auch Auflagen geben, die diese Bildungszentren einzuhalten haben? Gruß
Janaam 22.06.2020 | 18:36
Wo ist denn festgeschrieben, dass ein Arbeitsplatz ergonomisch sein muss? Das ist doch eine Kann-Leistung. Schulen haben das auch nicht. Anders sieht es nur bei entsprechenden Einschränkungen aus.
Newstarteram 22.06.2020 | 18:49
Klare Vorgaben zu Bildschirmarbeitsplätzen finden sich in der ArbStättV, die 2016 überarbeitet wurde. Und dort stehen gesetzliche Vorgaben über die Ergonomie. Antatt zu schauen, was nicht geht, ist es vielleicht sinnvoller zu schauen, was geht, was vorgeschrieben ist und was in der gesundheitliche Prävention möglich ist. Qulitätssicherung und Gesundheitsmanagement ist (endlich) ein wichtiger Punkt in der Arbeitswelt geworden.
KSCam 22.06.2020 | 18:50
Ich stelle mir gerade vor jede Schule (=Bildungsträger) müsste in jedem Klassenzimmer in D ergonomische Stühle und Tische haben; und jeder Kindergarten, etc.... Willkommen in der Realität...
Newstarteram 22.06.2020 | 18:59
Also, ich verstehe euch nicht. Wieso schaut ihr auf die negativen Aspekte und zählt auf, was nicht geht. Realität ist, dass ich viel in diesem Bereich getan hat. Ich würde gerne einen Expertenrat hier erhalten und nicht nur einfach die Meinung "nutzt ja nix, muss ja".
Newstarteram 22.06.2020 | 19:01
P.S. Im Kindergarten gibt es tatsächlich Stühle für Altersgruppen und ergonomische Stühle für das Personal. Welcome in reality.
KSCam 22.06.2020 | 20:08
Experte wird morgen schon noch antworten. Aber beantragen Sie doch für sich individuell die entsprechende Ausstattung unter Vorlage aussagekräftiger Atteste. Wenn Sie es bekommen, ist es gut für Sie. Wenn nicht, können Sie sich immer noch überlegen ob Sie "Ihren eigenen Stuhl" mitbringen oder die Maßnahme eben nicht antreten, weil die Büroausstattung nicht Ihren Ansprüchen entspricht. Sie werden nicht gezwungen gegen Ihren Willen auf einem suboptimalen Stuhl zu sitzen.
Siehe hieram 22.06.2020 | 23:29
Nun, da hat mich wohl Ihr 'Nachtrag' dazu gebracht, Sie woanders hin zu schicken "Ich habe keine Krankheit und auch kein Attest, jedoch möchte ich es auch erst gar nicht erst dazu kommen lassen." da es ungewöhnlich ist, dass jemand, der nicht krank (Erwerbsfähigkeit ist gefährdet - oder mit schon bestehender Erwerbsminderung) ist, eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme von der DRV bewilligt bekommt. Auch die Einrichtungen, mit denen die DRV zusammenarbeitet, haben natürlich hohe Qualitätsansprüche zu erfüllen. Ob sich diese auch auf die Bestuhlung bezieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Da Sie, wie Sie schreiben, nicht krank sind, haben Sie vermutlich auch keinen Anspruch auf arbeitsfördernde Hilfsmittel, zu denen z. B. evtl. auch ein den Einschränkungen entsprechend angepasster Stuhl gehören würde. Sofern Sie da anderer Meinung sein sollten, kann Sie der Ihnen zugeordnete Rehafachberater über Ihre Ansprüche informieren und bei der Beantragung behilflich sein. Dieser ist auch Ihr zuständiger Ansprechpartner, wenn andere Dinge im Zusammenhang mit Ihrer Umschulung zu klären sind.
Newstarteram 23.06.2020 | 07:23
Guten Morgen, was geht denn hier ab? @siehe hier, danke für deine Vorschläge, welche Möglichkeiten es gibt. Ich denke, der Expertenrat wird mir noch mehr dazu sagen können. Mein Nachsatz war verwirrend, stimmt, ich wollte damit sagen, dass ich kein Rückenleiden oder eine Krankheit habe, die einen orthopädichen Stuhl rechtfertigen (was übrigens ein anderer als der ergonomische ist) Ansonsten bin ich erstaunt, wie abwertend hier die fleißigen Mitschreiber sind. Natürlich gibt es einen Grund für meine Umschulung, dieser ist jedoch nicht relevant zu meiner Eingangsfrage. Interessant aber, wieviele "Experten" hier einfach nur irgendetwas sagen möchten. Dafür dann danke. Wenn es euch damit besser geht, andere zu beleidigen- weiter so. Ich hoffe nun auf den Expertenrat. Gruß an euch.
Schadeam 23.06.2020 | 10:56
von wem und mit welchem Wortlaut sind Sie denn beleidigt worden? Das sehe ich in den bisherigen Beiträgen nicht! Dass einige meinen Ihr Anspruchsdenken sei zu hoch, stellt doch keine Beleidigung dar, oder?
Ach soam 23.06.2020 | 12:58
Dann hoffen wir mal, dass der Experte den Fragesteller wieder auf den Boden der Realität zurückholt. Wunsch und Wirklichkeit liegen nicht immer nah beieinander.
W°lfgangam 23.06.2020 | 19:53
Hallo Newstarter, wenn es soz.-med. für Sie angezeigt ist, dass Sie einen ergonomischen Arbeitsplatz benötigen, können Sie das auch als ergänzende/finanzielle Hilfe über die DRV erhalten - schauen Sie sich dieses Antragspaket/mit Erläuterungen dazu an: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Andernfalls müssten Sie sich mit dem AMD Ihres Bildungsträgers auseinandersetzten ...ggf. das örtliche Gesundheitsamt zur Rate ziehen :-) ...von den anderen Tipps zur Sachlage mal abgesehen. Gruß w.
Studentam 24.06.2020 | 12:24
Es wäre mal interessant zu wissen auf welcher Grundlage ein Arbeitsplatz mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch und Stuhl ausgestattet werden muss. Aus der Verordnung ergibt sich das nicht.
Ach soam 24.06.2020 | 13:43
Damit muss @Newstarter jetzt klar kommen. Vielleicht kommt ihm ja der Bildungsträger entgegen? Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Siehe hieram 24.06.2020 | 13:54
Zu Ihrer Information: 'Abschnitt 1 ASR 25/1 – Sitzgelegenheiten am Arbeitsplatz' ist seit 2013 zwar außer Kraft, darf aber (bis zur Überarbeitung) noch als Orientierungshilfe angewendet werden und könnte also für jemanden interessant sein, der mit seinem Chef über die Ausstattung seines Arbeitsplatzes verhandeln muss. Dem Fragesteller selbst wurde ja schon vom 'Experten' direkt geantwortet, was er in seinem persönlichen Fall hinterfragen/veranlassen kann.
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