Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSo ist es, vgl. §§ 2 bis 6 des Steuerberatungsgesetzes. Was aber auch die Auskunftsmöglichkeiten der Finanzbeamten angeht, sei dezent auf § 89 der Abgabenordnung verwiesen, vgl. http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/index.html
Mehr als Hilfe beim Ausfüllen von Formblättern sowie rudimentär Infos etwa zum EstG ist da also auch nisch...
So betrachtet wagen wir uns in diesem Forum in Einzelfällen ohnehin weit aus dem Fenster, was aber im Hinblick auf die uns offen stehenden Möglichkeiten (Wegweiserfunktion, insbes. zum Alterseinkünftegesetz) sowie das Steuerberatungsgesetz als vertretbar erscheint.
Individ. Steuerberatung hingegen erhalten Sie bei keinem Finanzamt und auch nicht in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zeitung mit vier Buchstaben ist da eben mal außen vor....:-)
MfG
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