Ja, aber Sie werden nicht förderberechtigt.
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Ja, aber Sie werden nicht förderberechtigt.
Hier noch eine Ergänzung im Hinblick auf den weiteren Eintrag von Schiko.:
Voraussetzung für die Riesterförderung ist die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Voraussetzung ist alleine durch die geringfügige Tätigkeit nicht erfüllt. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Dieser Verzicht ist gegenüber dem Arbeitgeber zu erklären und gilt für die weitere Dauer dieses Beschäftigungsverhältnisses. Da der Arbeitgeber bereits 15 % Beiträge in die GRV zahlt, verbleibt noch ein Beitragsaufwand von 4,9 %. Bei einem Einkommen von 300 Euro sind das monatlich 14,70 Euro.
Um die volle Riesterförderung von 114 Euro zu erhalten, muss dann als Mindesteigenbeitrag 60 Euro in den Riestervertrag gezahlt werden (alles Jahresbeträge).
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