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Experten-Antwort

Bin Rentner veränderungen mitteilen?

von Fragender14.12.2013 | 06:15
1283 Ansichten
3 Antworten

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Guten Morgen, Hätte 2 Fragen. Ich kriege schon mehrere Jahre EM Rente aktuell noch bis Dez 2015, nun hat sich bei mir was geändert wo ich mich Frage ob ich dieses mitteilen muss. 1.Die DRV weiß das ich einen Grad der Behinderung von 50 habe bis Dezember dieses Jahres, nun wurde dieser unbefristet ausgestellt, muss man dieses direkt der DRV mitteilen? 2.Dann hat sich mein Gesundheitszustand verschlechtert, es sind Krankheiten ( psoriasis arthritis, Herzsuffizenz, evtl. noch COPD ) hinzugekommen wo noch Untersuchungen laufen, wenn diese abgeschlossen sind, muss man diese der DRV direkt mitteilen? Lieben Dank für die Antworten Mfg

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Mitteilung an Ihren Rentenversicherungsträger ist nicht erforderlich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Eine Mitteilung an Ihren Rentenversicherungsträger ist nicht erforderlich.

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1 Antworten

KSCam 14.12.2013 | 13:17
Wenn Ihre EM Rente noch bis 12/2015 läuft, brauchen Sie der DRV jetzt - 2 Jahre vorher- nichts mitteilen. Da Schwerbehinderung nichts mit Erwerbsminderung zu tun hat, interessiert es bei der DRV auch keinen, ob der SB Ausweis befristet ist oder nicht. Sie brauchen also gar nichts unternehmen.
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