Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bindung Reha Gutachten für Rente

von Unwissende29.01.2010 | 19:53
3248 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, wie bindend ist das Gutachten bzw Entlassungsbericht der Reha für den Rentenantrag EU Rente??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Entscheidung über das Vorliegen von Erwerbsminderung trifft der ärztliche Dienst der Rentenversicherung anhand sämtlicher vorliegender medizinischer Unterlagen und Gutachten.

In die Entscheidung fließen damit sicher auch die Ausführungen im Reha-Entlassungsbericht mit ein. Welche Gewichtung der Entlassungsbericht dabei erhält, kann nicht pauschal gesagt werden, sondern hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

6 Antworten

-_-am 29.01.2010 | 19:56
Das sogenannte "Entlassungsgutachten" (auch "Entlassungsbericht") hat keine bindende Wirkung hinsichtlich der Beurteilung durch die medizinischen Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung. Eine allgemeine Aussage zu dessen Einfluss ist nicht möglich. Man kann jedoch davon ausgehen, dass den prüfenden Ärzten die möglicherweise gelegentlich sehr subjektive Beurteilung des Behandlungserfolgs des eigenen Hauses bewusst ist und in die Gesamtbeurteilung auch entsprechend eingeordnet wird.
Ähmam 29.01.2010 | 23:24
Nun ja, es heißt immer, dass die Beurteilung im Entlassungsbericht nicht bindend sei. Das ist für mich graue Theorie. In der Praxis sieht es eher so aus, dass der jeweilige Sachbearbeiter einen kurzen Blick auf die "Kreuzchen" wirft und dann auch prompt danach handelt. Lediglich in einem Widerspruchsverfahren wird näher hingesehen. Und dann dürfte es den Damen und Herren der RV tatsächlich auffallen, wenn es Ungereimtheiten gibt.
Banditam 30.01.2010 | 08:22
Bindend für die Rentenversicherung ist der Rehaentlassbericht und dessen sozial-medizinische Prognose hinsichtlich einer Erwerbsminderung sicher nicht. Die Entscheidung ob eine EM-Rente gewährt wird, trifft die RV immer anhand aller vorliegenden ärztlichen Unterlagen . Letzlich kann man aber sagen, das dem Rehaentlassbericht in der Gesamtheit aller ärztlichen Unterlagen sicher die absolut grösste Bedeutung beigemessen wird. Ignorieren kann die RV so einen Bericht sicher nicht und wird dies auch nicht. Wenn der Entlassbericht jemanden z.B. als nur unter 3 Std. täglich erwerbsfähig einstuft, wird mit an Sicherheit grenzender großer Wahrscheinlichkeit auch eine volle EM-Rente dann seitens der RV zuerkannt werden. Persönlich kenne ich keinen einzigen Fall wo dies nicht der Fall war. Umgekehrt wird es sehr schwierig eine EM-Rente zu bekomnmen, wenn der Entlassbericht jemanden als voll erwerbsfähig ( also über 6 Stunden ) einstuft ....
Mauseram 30.01.2010 | 08:33
Rehabericht Ergebnis : unter 3 Std = volle EM-Rnete 3 bis unter 6 Stunden = Teilweise EM-Rente 6 Stunden und mehr = keine EM-Rente So ist die Regel , wobei natürlich Abweichungen in Einzelfällen vorkommen können.
Fragendeam 31.01.2010 | 09:16
3 bis unter 6 Stunden = Teilweise EM-Rente steht in meinem Bericht, jetzt sagt die Arbeitsagentur, daß ich, wenn Rentenbescheid so ausfällt, eine Arbeitsmarktrente für die andere Hälfte bekomme und kein ALG 1 mehr?? Ich bekomme ALG deswegen, weil ich schon 3 Jahre EU Rente hatte und in der Verlängerungsphase bin.
Banditam 31.01.2010 | 12:33
Richtige Auskunft der AfA. Wenn jemand als über 3 Stunden aber unter 6 Stunden erwerbsfähig eingestuft wird, kommt es zu einer teilweisen EM-Rente, welche in halber Höhe einer Vollrente gezahlt wird. Hat derjenige aber keinen Teilzeitarbeitsplatz bereits inne und kann auch nicht in einen solchen durch die Agentur für Arbeit vermittelt werden, gilt der Arbeitsamrkt als verschlosssen. Dadurch wird eine volle EM-Rente gezahlt und zwar als sog. Arbeitsmarktrente. Nachteil dieser Rente ist, das diese immer nur befristet und niemals auf Dauer - also bis zu Altersgrenze - ausgesprochen wird, da sich der Arbeitsmarkt ja - theoretisch zumindest - immer mal ändern kann. Wobei seit zig Jahren der Arbeitsmarkt in fast allen Bundesländern als verschlossen gilt und diese Rentenart somit immer wieder und wieder weiter verlängert wird.... Eine volle EM-Rente die aus rein auf medzinsichen Gründen beruht ist also in gewisserweise ( weil das Risiko des sich event. veränderten Arbeitsamrktes wegfällt ) sicherer !
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026