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Experten-Antwort

Bis wann werden Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge berücksichtigt?

von Lucy16.03.2022 | 14:51
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3 Antworten

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Hallo, ich habe vor rund 2 Jahren einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente gestellt und noch keinen Bescheid erhalten. Bis wann werden die Pflichtbeiträge berücksichtigt, würden ggfs. auch noch freiwillige Beträge für 2021 berücksichtigt, die bis 31.03.2022 gezahlt werden? Viele Grüße Lucy

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.03.2022 | 15:08

Hallo Lucy,

Beiträge werden bei einer Rente bis zum sog. Leistungsfall (bei Erwerbsminderungsrenten ist das idR der Tag, ab dem man erwerbsgemindert ist) berücksichtigt.

Gezahlte Beiträge nach diesem Leistungsfall werden für diese Rente dann nicht mehr, sondern erst bei einer nachfolgenden Rente (zB Altersrete) berücksichtigt.

Da nach Ihren Angaben bereits vor 2 Jahren ein Erwerbsminderungsantrag gestellt wurde, ist anzunehmen, dass evtl. auch bereits seit dem Zeitpunkt eine Erwerbsminderung vorliegen könnte (Entscheidung steht ja scheinbar noch aus). Beiträge die Sie heute zahlen, ggf auch für 2021 nachzahlen, würden dann vermutlich im Falle einer Erwerbminderungsrentenbewilligung (mit einem Leistungsfall vor 2 Jahren) in dieser Rente nicht berücksichtigt werden können.

2 Antworten

Lucyam 16.03.2022 | 15:16
Hallo DRV, wann ist denn der Zeitpunkt, wann die Erwerbsminderung festgestellt wird? Viele Grüße Lucy
P.S.am 16.03.2022 | 15:33
Den Tag, seit dem Sie erwerbsgemindert sind (Leistungsfall) bestimmt der sozialmedizinische Dienst Ihres zuständigen Rententrägers. Das kann z.B.ein Unfalltag, der Tag der erstmaligen Arbeitsunfähigkeit, Ausbruch einer Infektion u.ä. sein.
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