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Zur Experten-Antwort springenHallo Lucy,
Beiträge werden bei einer Rente bis zum sog. Leistungsfall (bei Erwerbsminderungsrenten ist das idR der Tag, ab dem man erwerbsgemindert ist) berücksichtigt.
Gezahlte Beiträge nach diesem Leistungsfall werden für diese Rente dann nicht mehr, sondern erst bei einer nachfolgenden Rente (zB Altersrete) berücksichtigt.
Da nach Ihren Angaben bereits vor 2 Jahren ein Erwerbsminderungsantrag gestellt wurde, ist anzunehmen, dass evtl. auch bereits seit dem Zeitpunkt eine Erwerbsminderung vorliegen könnte (Entscheidung steht ja scheinbar noch aus). Beiträge die Sie heute zahlen, ggf auch für 2021 nachzahlen, würden dann vermutlich im Falle einer Erwerbminderungsrentenbewilligung (mit einem Leistungsfall vor 2 Jahren) in dieser Rente nicht berücksichtigt werden können.
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