Hallo Kay,
zwar gehe auch ich davon aus, dass es sich bei dem von Ihnen genannten Beitrag um eine freiwillige Versicherung mit Mindestbeitrag handelt - zur abschließenden Klärung kann ich Sie jedoch leider nur an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen, da es sich hier originär um eine Frage zum Recht der Krankenversicherung handelt.
Der krankenversicherungsrechtliche Status hat im Übrigen keinen Einfluss auf die zu erwartende Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über den Rentenantrag und kann insoweit weder als „gutes“, noch als „schlechtes Zeichen“ gewertet werden.