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Experten-Antwort

Biträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei 224,- € BG-Rente?

von Kay15.02.2016 | 16:22
2820 Ansichten
12 Antworten
Guten Tag, ich beziehe seit Januar 2016 eine BG-Rente von 224,- € pro Monat, weitere Einkünfte habe ich nicht. Ich bin seit meinem Rentenantrag beider gesetzlichen Rente, bei der DAK-Gesundheit pflichtversichert, davor war ich dort freiwillig versichert. Nun will die DAK von diesen mntl. 224,- € einen Beitrag zu KV und PV von 175,27 €. Ich würde gerne wissen, ob ich überhaupt Beiträge zahlen muss oder ein geringerer Beitrag zu entrichten wäre. Ich hoffe mir kann jemand fachkundig weiter helfen. Vielen Dank schon mal.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.02.2016 | 09:17

Hallo Kay,

zwar gehe auch ich davon aus, dass es sich bei dem von Ihnen genannten Beitrag um eine freiwillige Versicherung mit Mindestbeitrag handelt - zur abschließenden Klärung kann ich Sie jedoch leider nur an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen, da es sich hier originär um eine Frage zum Recht der Krankenversicherung handelt.

Der krankenversicherungsrechtliche Status hat im Übrigen keinen Einfluss auf die zu erwartende Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über den Rentenantrag und kann insoweit weder als „gutes“, noch als „schlechtes Zeichen“ gewertet werden.

11 Antworten

Herz1952am 15.02.2016 | 18:39
Sind Sie sicher, dass die DAK den Beitrag nur für diese 224,-- Euro erheben will? Es gibt z.B. bei der EM-Rente die Bestimmung dass von den Nebeneinkünften (z.B. Betriebsrente) der Rentner die vollen Beiträge für KV und PV bezahlen muss, fall die Freigrenze von ca. 140,-- Euro (also kein Freibetrag) überschritten wird. Bei 224,-- Euro wären dies lediglich ca. 42,-- Euro Beiträge zusätzlich. Es ist außerdem eine Frage, die Sie Ihrer Krankenversicherung stellen müssten. Vielleicht gelten Sie doch als freiwillig versichert und bekommen von Ihrer normalen Rente einen Zuschuss für KV/RV und Sie zahlen dann den Gesamtbeitrag selbst an die Kasse. Ich kann dies aber nur erahnen. Vielleicht können Sie noch genauere Angaben machen.
kpjmkam 15.02.2016 | 19:13
Hallo. Bekommen Sie eine gesetzliche Rente von der DRV. Sind Sie in der KVdR pflichtversichert. Wenn beides nein können sie nur freiwillig versichert sein und da gibt es ein Mindesteinkommen von dem die Beiträge berechnet werden. Der Betrag würde dann hinkommen. Wenn Sie aber über die gesetzliche Rente in der KVdR wären denke ich würde kein Beitrag für die Unfallrente anfallen.
W*lfgangam 15.02.2016 | 19:47
Hallo Kay, die 175 EUR deuten zunächt auf eine freiwillige KV + Beitrag zur PV hin, wenn es sich um eine laufende Beitragszahlung handeln sollte. Eine UV-Rente ist beitragsfrei wenn Sie pflichtversichert sind (KVdR über normale Rente). Möglicherweise ist es aber auch eine Nachforderung für die Zeit der freiwilligen Mitgliedschaft - hier ist die UV-Rente nämlich als beitragspflichtiges Einkommen zu werten. Ich tippe mal, dass dem so ist. Moment mal, der Rentenantrag läuft noch? Dann sind das die normalen 'Warterentnerbeiträge', bis über den Rentenantrag entschieden ist = Mindestbeitrag KV/PV. Gruß w.
Kayam 16.02.2016 | 00:18
Guten Abend, Vielen, vielen Dank für Eure schnelle Hilfe. Ich habe zur Zeit nur diese BG Rente i.H.v. 224,-€ pro Monat. der Antrag auf EU-Rente läuft noch und außer der Bestätigung von meiner Krankenkasse (DAK-Gesundheit), dass ich bei ihr jetzt als Rentner pflichtversichert bin, habe ich noch keinerlei Info von der DRV, ob und falls ja in welcher Höhe eine Rente für mich in Betracht kommen würde. Ich hoffe, dass es diese "Warterentnerbeiträge" sind, von denen W*lfgang schrieb (vielen Dank nochmal, an dieser Stelle) und dass es nun nicht mehr Lange dauert bis zu einer Entscheidung der DRV. Ist das denn ein gutes Zeichen, dass man in dieser Phase ist oder was bedeutet "Warterentnerbeiträge"? Euch noch einen schönen Abend Kay
kpjmkam 16.02.2016 | 12:27
Hallo. Bei Pflichtversicherung in Ihrem Fall Beitrag nur von der gesetzl Rente. Bei freiwillig vom gesamten Einkommen mit Mindesteinkommen für die Berechnung. Dabei wird in manchen Fällen auch das Eikommen des Ehepartners berücksichtigt. Wenn Sie jetzt noch keine Rente bekommen müssen sie ja versichert sein und das geht nur freiwillig bis sie Rente bekommen und in der KVdR sind.
Kayam 16.02.2016 | 12:00
Guten Tag, Wieso gehen Sie eigentlich (einheitlich) von einer freiwilligen KV aus? Ich habe den Bescheid über die Pflichtversicherung vorliegen. Was ist denn, bzgl. der Beitragshöhe, der Unterschied zwischen freiwilliger- und Pflichtversicherung, dass Sie sich Alle so Sicher sind in die Richtung freiwillige Krankenversicherung zu tendieren? viele Grüße Kay
kpjmkam 16.02.2016 | 12:35
Hallo. Hab ich eben vergessen. Im Link unter 12. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
W*lfgangam 16.02.2016 | 20:00
Kay schrieb

Hallo,

Ja über diese Möglichkeiten habe ich mich schon ausführlich informiert.

Vielen Dank für die netten Wünsche, ich hoffe, dass bald positive Nachricht eintrifft.

Viele Grüße

Kay

Hallo Kay, bereits als Rentenantragsteller sind Sie pflichtversichert, sofern keine andere vorrangige Pflichtversicherung besteht (vergessen Sie das mit der freiwilligen Versicherung, außer dass die Mindestbeitragshöhen identisch sind). Könnte eine Familienversicherung sein, dann wären Sie beitragsfrei / offensichtlich nicht verheiratet / entfällt daher, oder Sozialleistungsbezug (Krankengeld, Arbeitslosengeld) ...läuft auch nicht. Wovon leben Sie eigentlich bei nur 224 EUR im Monat? Wenn die Rente rückwirkend bewilligt werden sollte und Sie dann vmtl. in der KVdR/Pflichtversicherung über Rente sind, erhalten Sie die jetzigen Beiträge von der KK erstattet, Sie sind ja dann über die Rente rückwirkend pflichtversichert - und da findet dann der Abzug KV/PV von der Rente statt ...2x Beitrag für den selben Zeitraum geht nicht. ABER, letztendlich können Sie das alles noch mal mit Ihrer KK besprechen, von dort kommt der Beitragsbescheid ... Gruß w.
Kayam 16.02.2016 | 21:41
Guten Abend, Vielen Dank nochmal für die super Hilfe, Ihr seid (Sie sind) echt klasse. Ich habe das Glück, dass mich meine Lebensgefährtin zur Zeit mitversorgt, da ich seit August 2014 keine Unterstützung mehr irgendwo herbekomme (zu diesem Zeitpunkt war das Genesungsgeld der BG nach den 78 Wochen zu Ende) da, ist das Ersparte dann irgendwann zur Neige gegangen. Jetzt streite ich mich mit der BG über die Höhe MdE für die Rente (die wollen das Gutachten ihres eigenen Gutachters nicht anerkennen), warte auf die Einstufung der privaten UV nachdem ich bei deren Gutachter war und warte auf den Rentenbescheid der gesetzlichen EU-Rente (DRV) und auf die BUV warte ich auch noch, also kurz gesagt ich hänge zur Zeit in der Luft.
W*lfgangam 16.02.2016 | 23:25
Kay schrieb

Hallo,

Ja über diese Möglichkeiten habe ich mich schon ausführlich informiert.

Vielen Dank für die netten Wünsche, ich hoffe, dass bald positive Nachricht eintrifft.

Viele Grüße

Kay

Hallo Kay, die Möglichkeiten: Jobcenter / Sozialamt (HLU) / Wohngeld für unterstützenden Leistungen haben Sie sicher schon angedacht/ausgeschöpft?! Wünsche Ihnen eine schnelle Entscheidung der beteiligten Stellen - manchmal allerdings doch mühsam ...einen Anwalt / Sozialverband / VdK / privaten Rentenberater einschalten kann helfen, aber auch verzögern. Gruß w.
Kayam 17.02.2016 | 10:54
Hallo, Ja über diese Möglichkeiten habe ich mich schon ausführlich informiert. Vielen Dank für die netten Wünsche, ich hoffe, dass bald positive Nachricht eintrifft. Viele Grüße Kay
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