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Experten-Antwort

Bitte meine letzte Frage beantworten zum Thema: Arbeitsmarktrente und einmal im Jahr Honorar

von Carsten Beller27.06.2014 | 11:43
855 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie zu meiner letzten Frage noch Stellung nehmen würden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Beller,

also....

Ihre Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit können Sie mit dem Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Jahr nachweisen. Da der Einkommensteuerbescheid aber frühestens im darauffolgenden Jahr vorliegt, können Sie damit natürlich nicht das aktuelle Einkommen nachweisen.

In der Praxis wird das in der Regel so gehandhabt, dass der letzte Einkommensteuerbescheid, der vorgelegt wurde, für die Anrechnung zugrunde gelegt und ein vorläufiger Bescheid erteilt wird. Sobald Ihnen der "richtige" Einkommensteuerbescheid vorliegt, müssen Sie diesen Ihrem Rentenversicherungsträger vorlegen, der überprüft dann, ob die Berechnung korrekt war und erteilt mit den neuen Daten einen neuen Bescheid. Sofern es zu deshalb zu einer Überzahlung Ihrer Rente gekommen ist, müssen Sie diese zurückzahlen, eine etwaige Nachzahlung wird an Sie ausgezahlt.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, Ihre selbständigen Einkünfte für das jeweilige Jahr z.B. durch eine sog. gewissenhafte Schätzung Ihres Steuerberaters vorab für die Anrechnung festlegen zu lassen. Auch dann müssen Sie später den Einkommensteuerbescheid vorlegen und die Anrechnung wird überprüft.

Sprechen Sie am besten mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger ab, wie Sie verfahren sollen. Es wird sich sicherlich eine praktische Lösung finden.

P.S. Wenn Sie Ihr Honorar für das Buch erst in 2015 erhalten, wird das Finanzamt die Einkünfte nach dem Zuflussprinzip auch erst in 2015 bewerten. Fragen hierzu kann Ihnen Ihr Steuerberater oder das Finanzamt beantworten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Carsten Belleram 27.06.2014 | 15:14
Ganz, ganz herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
SozPolam 29.06.2014 | 22:31
Nein!
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