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Bitte um Hilfe

von Müri29.08.2007 | 16:07
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Meine Eltern sind im Jahre 1984 in die Türkei für immer zurück gekehrt. Beim Rückkehr haben Sie Die Rentenbeitraege Cash erhalten. Mein Vater ist 1938 und meine Mutter ist 1940 geboren. Gibt es eine möglichkeit aus Deutschland finanzielle Unterstützung zu bekommen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit der Erstattung der eingezahlten Rentenbeiträge sind jedliche Ansprüche auf Leistungen aus der Deutschen Rentenvericherung erloschen.

6 Antworten

Mam 29.08.2007 | 16:11
Nein, die Möglichkeit gibt es nicht. Schließlich haben Sie sich ja die Beiträge erstatten lassen...
Amadéam 29.08.2007 | 16:51
Sie bzw. Ihre Eltern haben folgende Möglichkeiten Hilfe zu bekommen: a) von den zuständigen türkischen Behörden b) von Verwandten, Freunden oder Bekannten oder c) von Allah Deutsche Behörden sind beim besten Willen nicht mehr zuständig.
Unbekanntam 29.08.2007 | 17:10
Hallo Müri, wie schon bereits mitgeteilt wurde, gibt es keine Möglichkeiten. Die Rente ist ein staatliche Versicherung. Wie auch bei einer privaten Versicherung gilt auch hier: "Wer seine Versicherung auflöst, hat auch keine Ansprüche mehr". Finanzielle Unterstützung können Ihre Eltern nur von Ihnen erhalten, die Sie wiederum evtl. als Aufwendungen im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Er wird Ihnen sagen, ob und wie das geht.
Amadéam 29.08.2007 | 17:51
Ganz so einfach, wie "unbekannt" die Sachlage beschreibt, ist sie dann doch nicht. Vor der steuerrechtlichen Anerkennung von Unterhaltszahlungen beim Deutschen Steuerrecht hat der Finanzminister viele Hürden, Mühe und Schweiß gesetzt. Siehe Artikel: "Ohne Nachweis kennt man keine Armut in der Welt" Deutschland ist ein verhältnismäßig reiches Land. Deshalb schicken viele ausländische Mitbürger Geld in die ärmere Heimat. Wenn aber ein Land arm ist, ist dann damit auch die Familie eines Steuerpflichtigen, die dort lebt, automatisch bedürftig? Die Finanzbehörden sind nicht dieser Ansicht, und so haben sie vor die Abschreibung von Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland ein kompliziertes Nachweisverfahren gestellt. Sie müssen eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Heimatbehörde beibringen, aus der folgendes ersichtlich wird: Name, Alter, Anschrift, Verwandtschaftsverhältnis des Unterstützten zum Steuerpflichtigen, Art und Umfang seiner Einnahmen und seines Vermögens, die Unterhaltspflicht anderer Personen, die Höhe Ihrer Unterstützung und der Grund, warum der Unterstützte für seinen Unterhalt nicht selbst aufkommen kann. Denn schließlich muß verhütet werden, daß die Zahlungen zweckentfremdet werden und Ihre Verwandten mit dem Geld ein Staatssystem aus Kommunismus, Despotie und und fehlendem Ladenschluß gründen. Da keine der genannten Angaben fehlen darf, sollten Sie für den Nachweis unbedingt die amtlichen zweisprachigen Vordrucke verwenden. Die erhalten Sie bei den Konsulaten. Vorstehendes zitiert aus: SteuerThek Onlinenachschlagewerk für alle Steuerzahler
Unbekanntam 29.08.2007 | 17:59
Hallo Amadé, wie kommen Sie, darauf das ich es als "so einfach" geschildert haben? Wenn Sie genau nachlesen, sehen Sie, dass ich geschrieben habe "ob es möglich ist" mit Verweis auf den Steuerexperten.
Amadéam 29.08.2007 | 18:02
Sie haben Recht. Ich habe Sie - aus dem Gedächtnis heraus - falsch zitiert. Ich bitte Sie um Entschuldigung. In der Sache sind Sie aber sicherlich mit mir einer Meinung, dass die Anerkennung einer etwaigen Bedürftigkeit durch das bundesdeutsche FA kein Kinderspiel ist.
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