Hallo Nicole,
außer einer eventuell zu entrichtenden Zuzahlung von höchsten 10,00 Euro täglich werden bei einer durch die Rentenversicherung durchgeführten medizinischen Rehabilitationsleistung sämtliche Kosten für in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen übernommen.
Soweit erforderlich umfassen die erbrachten Leistungen insbesondere die
· Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung ausgeführt werden, einschließlich der Anleitung, eigene Heilungskräfte zu entwickeln
· Arznei- und Verbandmittel
· Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie
· Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung
· Hilfsmittel
· Belastungserprobung und Arbeitstherapie
Selbstbeschaffte Leistungen während einer medizinischen Rehabilitation können grundsätzlich nicht übernommen werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.