Hallo Nicole,
außer einer eventuell zu entrichtenden Zuzahlung von höchsten 10,00 Euro täglich werden bei einer durch die Rentenversicherung durchgeführten medizinischen Rehabilitationsleistung sämtliche Kosten für in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen übernommen.
Soweit erforderlich umfassen die erbrachten Leistungen insbesondere die
· Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung ausgeführt werden, einschließlich der Anleitung, eigene Heilungskräfte zu entwickeln
· Arznei- und Verbandmittel
· Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie
· Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung
· Hilfsmittel
· Belastungserprobung und Arbeitstherapie
Selbstbeschaffte Leistungen während einer medizinischen Rehabilitation können grundsätzlich nicht übernommen werden.