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Experten-Antwort

bleiben Abschläge aus voller Erwerbsminderungsrente bestehen

von Sina03.10.2019 | 10:41
172 Ansichten
4 Antworten

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guten Tag, ich (Jahrgang 1954) erhalte seit 2006 volle Erwerbsminderungsrente mit einem Abschlag von 10,8%. Nun stellt sich mir die Frage ob ich nun eine Regelaltersrente oder eine Rente für Schwerbehinderte beantragen soll (Schwerbehinderung liegt vor mit 100 % unbefristet) Bleiben die Abschläge auch bei der Schwerbehindertenrente bestehen? Für Antworten wäre ich dankbar

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.10.2019 | 10:52

Hallo Sina,

wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umwandeln lassen, bleibt der Abschlag für die Zeiten bestehen, die bereits Grundlage für die Rentenberechnung der Erwerbsminderungsrente waren.

3 Antworten

santanderam 03.10.2019 | 10:47
Die Abschläge bleiben auch beim Bezug von einer Altersrente ( egal welcher Art ) weiterhin bestehen.
Schorscham 03.10.2019 | 10:48
Ja, es ändert sich nur die Rentenbezeichnung! MfG
senf-dazuam 04.10.2019 | 11:28
Der Abschlag bezieht sich auf eine bestimmte Zahl von Entgeltpunkten. Da Sie eine volle EM-Rente beziehen, wird für diese Rente die volle Zahl an berechneten Entgeltpunkten verwendet. Daher werden auch alle Entgeltpunkte mit dem Abschlag versehen. Wenn Sie in eine Altersrente wechseln, behalten die Entgeltpunkte diesen Abschlag. Sollten inzwischen neue Entgeltpunkte (auch nach der ursprünglich definierten Zurechnungszeit) entstanden sein, wird für diese der Abschlag neu anhand des Beginns der Altersrente festgesetzt. Aber in der Regel bleibt es beim Abschlag und auch dem Rentenbetrag der EM-Rente. Somit können Sie auch schon frühzeitig in eine Altersrente wechseln und haben ggf. keine Sorgen hinsichtlich ener Verlängerung der EM-Rente mehr. Automatisch erfolgt der Wechsel in die Regelaltersgrenze, wollen Sie in die Rente für schwerbehinderte MEnschen wechseln, ist ein Antrag nötig. Ein Wechsel aus einer Altersrente in eine andere Altersrente ist übrigens ausgeschlossen.
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