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Das ist eine absolut überflüssige und noch dazu ausgesprochen unhöfliche Antwort! Halten sie sich einfach mit solch unqualifizierten Kommentaren zurück. Falls sie noch was zu sagen haben: ich werde Ihnen nicht mehr antworten, weil ich auf diesem Niveau nicht kommuniziere. Die Aussage von Hansi "Wenn beide Renten nahtlos ineinander übergehen..." ist so zumindest unvollständig. Da wird es ja wohl erlaubt sein, die korrekte Antwort zu geben.Laut §88 SGB 6 muss der Übergang nicht nahtlos sein. Die Folgerente muss nur innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der Erwerbsminderungsrente beginnen. Und zwar unabhängig, ob es sich um die vorgezogene Altersrente oder die reguläre Altersrente handelt.Geh Haare spalten.
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