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Experten-Antwort

BleibtAbzug bei EM Rente,bei SB 50% bestehen?

von Fragender26.10.2011 | 19:06
1889 Ansichten
6 Antworten

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Ich (50) beziehe seit Jahren eine EM Rente. Bin zu 50% SB. Meine Rente hat ja wohl schon die 10,8% Abzug. Würde ich mit 60 Jahren in Rente gehen, bliebe ja alles gleich, nur eben dann als Altersrente. Würde ich die EM Rente bis zum 63 Jahr weiterbeziehen und dann erst in Altersrente gehen, würde es beim abzug bleiben oder erhielte ich dann die volle Altersrente? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.10.2011 | 09:41

Hallo Fragender,

gem. § 77 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VI bleibt der Zugangsfaktor und somit die Rentenminderung bei einer folgenden Altersrente für die bereits der Rentenberechnung zugrunde gelegten Entgeltpunkte weiterhin bestehen.

Der Vertrauensschutz, nach dem eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei nach vollendetem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann, dürfte in Ihrem Fall nicht zutreffen, da Sie nicht vor dem 17.11.1950 geboren sein dürften.

5 Antworten

Der Heilbronneram 26.10.2011 | 19:32
Ich (50) beziehe seit Jahren eine EM Rente. Bin zu 50% SB. Meine Rente hat ja wohl schon die 10,8% Abzug. Würde ich mit 60 Jahren in Rente gehen, bliebe ja alles gleich, nur eben dann als Altersrente. Würde ich die EM Rente bis zum 63 Jahr weiterbeziehen und dann erst in Altersrente gehen, würde es beim abzug bleiben oder erhielte ich dann die volle Altersrente? Vielen Dank
Der Abzug bleibt Lebenslang.
Ja, Der Abzug bleibt Lebenslang. Die DRV ist gnadenlos. Bei der DRV muß jeder ewig büßen.
Hellaam 26.10.2011 | 20:10
Schwer für die kranken Menschen. Nur, es kann nicht sein das jemand mit 50 J. die gleiche Rente bekommt wie mit 65 J. Viele wie ich gehen mit Schmerzen zur Arbeit,kann mir keine Frührente leisten. Schönen Abend
Fragenderam 27.10.2011 | 17:00
Vielen Dank. Jetzt weiß ich Bescheid. Hella: Warum so verbittert ? Schönen, arbeitsreichen Tag noch.
Elliam 27.10.2011 | 20:41
ist das auch so, wenn ich (41) jetzt einige Jahre eine befristete EMR bekomme, die irgendwann nicht mehr verlängert wird und ich dann vielleicht wieder arbeite (bzw. vielleicht wird sie verlängert und ich starte trotzdem eigenmächtig einen Versuch, ob ich es wieder schaffe) und bis zur vorgezogenen Altersrente (GdB 60 liegt vor) also wieder SV-Beiträge einzahle. Würden sich die EMR-Jahre dann mit Abschlägen bei der Altersrente auswirkungen? gruß Elli
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