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bosnier rentenversicherung

von Ste19.04.2007 | 00:15
2561 Ansichten
5 Antworten

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hallo an alle, hab mal eine frage! was ist wenn ein bosnischer staatsbürger hier in berlin lebt seit 1994 und arbeitslosengeld 2 bezieht und nun kommt ein antrag auf rente von der deutschen rentenversicherung zugeschickt.aber er bereits invalidengeld aus bosnien auf ein bosnisches konto bekommt,was er in deutschland nicht gemeldet hat.weil er es nicht für notwendig hielt.war das falsch?er arbeitet 7jahre und 6 monate in bosnien damals jugoslawien.wenn er das alles ausfüllt und abschickt was wird passieren?kann es zu nachteilen kommen?z.b rückzahlunge ect.?was ist wenn er gar nicht angibt das er in bosnien gearbeitet hat?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 19.04.2007 | 10:56

Den inhaltlichen Ausführungen von "!!!" ist nichts hinzuzufügen.

Moderatoren-Antwortam 19.04.2007 | 14:18

zu dem Beitrag von "uns", ist noch eine Ergänzung erforderlich:

Zur Klarstellung:

Richtig ist, dass die bosnischen Versicherungszeiten aufgrund des im Verhältnis zu Bosnien-Herzegowina noch geltenden deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente berücksichtigt werden.

Bei der Berechnung der Rentenhöhe (u.a. bei der Gesamtleistungsbewertung) fließen diese Zeiten jedoch nicht ein, da das Sozialversicherungsabkommen dies nicht vorsieht.

Dasselbe gilt für mazedonische Versicherungszeiten aufgrund des deutsch-mazedonischen Sozialversicherungsabkommens und für kroatische Versicherungszeiten aufgrund des deutsch-kroatischen Sozialversicherungsabkommens.

Eine Berechnung der Rentenhöhe mit ausländischen Versicherungszeiten (sogenannte zwischenstaatliche Rentenberechnung) wird lediglich dann vorgenommen, wenn Versicherungszeiten in einem Anwenderstaat der EWG-Verordnungen zurückgelegt wurden (z.B. in Slowenien).

Weitere Informationen zur Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten finden Sie im Internet-Angebot der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15844/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Ausland__Rente__node.html__nnn=true

3 Antworten

!!!am 19.04.2007 | 08:30
1) Bezieht er eine bosnische Rente und hat er diese nicht gemeldet, so muss er das ALG II wahrscheinlich zurückzahlen, wenn das auffliegt. 2) Die Bosnische Rente sollte er dem RV-Träger melden bzw. auch die bosnischen Beitragszeiten, da diese bei der Gesamtleistungsbewertung für die deutsche Rente mitberücksichtigt werden. Es gibt zwar keine Rente aus Bosnischen Beiträgen aber die Anzahl der Versicherungsjahre zählt mit beim Rentenanspruch. Es droht eine Rückzahlung beim ALG II !!! Diese kann er auch nicht umgehen, wenn das auffliegt. Deshalb zur Schadensbegrenzung jetzt schon melden!
unsam 19.04.2007 | 12:43
zu 1) " Die Bosnische Rente sollte er dem RV-Träger melden bzw. auch die bosnischen Beitragszeiten, da diese bei der Gesamtleistungsbewertung für die deutsche Rente mitberücksichtigt werden" Diese Aussage ist grundsätzlich falsch, da bos-nische Zeiten im Gegensatz zu kroatischen und mazedonischen Zeiten nicht mit in die Gesamtleist- ungsbewertung einfließen. Nur mal so am Rande.
Steam 19.04.2007 | 10:09
erstmal danke!ja er bekommt aus bosnien invalidenrente!
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