Hallo "Genervt",
ich verwiese auf die Beiträge von "Naja", der Ihnen den passenden Gesetzestext schon herausgesucht hat und von "Tanja". Auch aus meiner Sicht dürfte es mit der ALG 1 -Zahlung kein Problem geben, solange der Antrag auf Erwerbsmindeurngsrente läuft.
Mehr Auskunft kann ich Ihnen dazu leider auch nicht geben, da ich als Mitarbeiter der Rentenversicherung keinen genauen Einblick in die Arbeitsweise der Arbeitsagenturen habe. Bitte wenden Sie sich dorthin, da es um einen Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung geht.