In Fällen, in denen Ihrem Widerspruch abgeholfen wird (= für den Versicherten positive Entscheidung), dürfte regelmäßig ein Protokoll (bzw. Notizen/eine Entscheidung) über die Gründe für die Abhilfe, also darüber, warum von der bisherigen Entscheidung abgewichen wird, existieren. Der Abhilfebescheid dürfte im Ergebnis regelmäßig diesem Protokoll/den Notizen entsprechen. Einblick in das Protokoll kann Ihnen grundsätzlich im Rahmen der Akteneinsicht auf Antrag gewährt werden.
Der Widerspruchsausschuss wird nur dann von den bisherigen Entscheidungsträgern eingebunden, wenn dem Widerspruch eigentlich nicht abgeholfen, also ein sogenannter Widerspruchsbescheid erteilt werden soll. Es kommt aber vor, dass in einem solchen Fall der Widerspruchsausschuss dennoch eine Abhilfe befürwortet; dann wird ebenfalls ein Protokoll angefertigt, dass im Rahmen der Akteneinsicht eingesehen werden kann.