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Experten-Antwort

Brauch mal einen Rat

von Angelika25.08.2010 | 22:32
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8 Antworten

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Eine Frage, kann man eigentlich , wenn man Widerspruch eingelegt hat und der Widerspruch positiv für den Versicherten ausgegangen ist , eine Kopie darüber erhalten was im Widerspruchsausschuß geschrieben wurde oder gilt das nur für die eingeholten Gutachten ? Danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In Fällen, in denen Ihrem Widerspruch abgeholfen wird (= für den Versicherten positive Entscheidung), dürfte regelmäßig ein Protokoll (bzw. Notizen/eine Entscheidung) über die Gründe für die Abhilfe, also darüber, warum von der bisherigen Entscheidung abgewichen wird, existieren. Der Abhilfebescheid dürfte im Ergebnis regelmäßig diesem Protokoll/den Notizen entsprechen. Einblick in das Protokoll kann Ihnen grundsätzlich im Rahmen der Akteneinsicht auf Antrag gewährt werden.

Der Widerspruchsausschuss wird nur dann von den bisherigen Entscheidungsträgern eingebunden, wenn dem Widerspruch eigentlich nicht abgeholfen, also ein sogenannter Widerspruchsbescheid erteilt werden soll. Es kommt aber vor, dass in einem solchen Fall der Widerspruchsausschuss dennoch eine Abhilfe befürwortet; dann wird ebenfalls ein Protokoll angefertigt, dass im Rahmen der Akteneinsicht eingesehen werden kann.

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7 Antworten

Batrixam 26.08.2010 | 09:58
Vielleicht war Ihr Widerspruch auch gar nicht im Ausschuß, sondern ist in der Sachbearbeitung der Widerspruchsstelle direkt entschieden worden.
Angelikaam 26.08.2010 | 18:06
Sie sind ja lustig , Wenn ich einen Widerspruchsbescheid hätte , dann hätte ich doch keine Rente !!! Also man sollte sich schon überlegen was man hier schreibt und ob man von diesem Thema überhaupt Ahnung hat . MFG
Stefannnam 26.08.2010 | 21:04
Bitte lesen Sie auch mal was der Experte so schreibt (und mir zustimmt) : "Der Widerspruchsausschuss wird nur dann von den bisherigen Entscheidungsträgern eingebunden, wenn dem Widerspruch eigentlich nicht abgeholfen, also ein sogenannter Widerspruchsbescheid erteilt werden soll. Es kommt aber vor, dass in einem solchen Fall der Widerspruchsausschuss dennoch eine Abhilfe befürwortet." Es kann nämlich durchaus sein, dass die Verwaltung sagt "keine Rente" , dann der Widerspruchsausschuss tagt und der sagt " jawohl Rente" und dann wird ein (kurzer) Widerspruchsbescheid gefertigt in dem dann steht, dass Sie ab.. Rente erhalten und in Kürze ein Ausführungsbescheid folgt. Bitte teilen Sie mir ansonsten mit, was falsch sein soll (Halbwissen etc.) .
Angelikaam 26.08.2010 | 21:47
Natürlich haben Sie Recht. Ich kannte das auch bloß so, daß wenn man einen Widerspruchsbescheid erhält, die Rente abgelehnt wird. Beim genauen Lesen jetzt sehe ich das genauso wie Sie . Sorry für meinen ersten Beitrag an Sie . MFG und schönen Abend
Stefannnam 25.08.2010 | 23:46
Wenn der Widerspruchsausschuss IHnen einen Rente zuspricht, dann haben Sie doch einen Widerspruchsbescheid erhalten oder ? Dieser Widerspruchsbescheid ist auch das einzige schriftliche das zur Sitzung existiert (ok vielleicht noch eni Vermerk so zum ankreuzen ob dem Widerspruch abgeholfen wird oder nicht ) . Und selbstverständlich haben SIe das Recht die gesamte Akte einzusehen. Ein Protokoll der Verhandlung oder so etwas gibt es allerdings nicht.
Petra Grubeam 26.08.2010 | 17:48
Zitat von Stefannn anzeigen
Eine Frage, kann man eigentlich , wenn man Widerspruch eingelegt hat und der Widerspruch positiv für den Versicherten ausgegangen ist , eine Kopie darüber erhalten was im Widerspruchsausschuß geschrieben wurde oder gilt das nur für die eingeholten Gutachten ? Danke im Voraus
Wenn der Widerspruchsausschuss IHnen einen Rente zuspricht, dann haben Sie doch einen Widerspruchsbescheid erhalten oder ? Dieser Widerspruchsbescheid ist auch das einzige schriftliche das zur Sitzung existiert (ok vielleicht noch eni Vermerk so zum ankreuzen ob dem Widerspruch abgeholfen wird oder nicht ) . Und selbstverständlich haben SIe das Recht die gesamte Akte einzusehen. Ein Protokoll der Verhandlung oder so etwas gibt es allerdings nicht.
Es ist ist wirklich unglaublich was manche mit ihrem Halbwissen hier posten...
Stefannnnam 28.08.2010 | 17:57
Zitat von Petra Grube anzeigen
Wenn der Widerspruchsausschuss IHnen einen Rente zuspricht, dann haben Sie doch einen Widerspruchsbescheid erhalten oder ? Dieser Widerspruchsbescheid ist auch das einzige schriftliche das zur Sitzung existiert (ok vielleicht noch eni Vermerk so zum ankreuzen ob dem Widerspruch abgeholfen wird oder nicht ) . Und selbstverständlich haben SIe das Recht die gesamte Akte einzusehen. Ein Protokoll der Verhandlung oder so etwas gibt es allerdings nicht.
Es ist ist wirklich unglaublich was manche mit ihrem Halbwissen hier posten...
Welches Halbwissen ? Was war falsch ? Es ist immer einfach "Halbwissen" zu unterstellen, aber diese Unterstellung nicht zu begründen.
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