Hallo Suchender,
wenn meine Kollegen Sie an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung verwiesen haben, so hat dies schon seinen Grund.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist so komplex, dass eine umfassende Antwort den Rahmen dieses Forums sprengen würde.
Daher auch von mir der dringende Rat, suchen Sie eine Auskunfts-und Beratungsstelle auf.
Sie beziehen bereits eine Rente, so dass sich diese Rente auch auf eine Nachfolgerente auswirkt. Grundsätzlich bleibt der bisherige Abschlag erhalten. Da Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, gilt dies für die Hälfte der bisherigen Entgeltpunkte. Für die andere Hälfte wird ein neuer Abschlag in Abhängigkeit vom Rentenbeginn ermittelt. Bei einem Rentenbeginn 6/2007 und Ihrem dann vorliegenden Alter (60J 5 Mo) würde sich sowohl bei einer vollen Erwerbsminderungsrente (wenn die Voraussetzungen dann dafür erfüllt sind) als auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ein Abschlag von 9,3 % ergeben.
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