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Brauche dringend Entscheidungshilfe

von Suchender20.03.2007 | 21:57
2060 Ansichten
11 Antworten
Hallo liebe Forumsteilnehmer, über einen brauchbaren Rat würde ich mich sehr freuen. Ich habe festgestellt, dass hier zum Teil sehr wissende Leute antworten. Vielleicht würde mir einer davon mal antworten. Von den Experten kommt ja immer nur der Hinweis, man solle sich an einen Berater der LVA wenden. Dies hat mir aber bisher gar nichts gebracht. Damit es nicht zu lang wird, will ich den Sachverhalt in Stichworten aufzählen. Geb. Dez. 1946, gearbeitet von Apr. 1961 bis Dez. 2002, von da ab bis heute Beiträge durch Kranken- u. Arbeitslosengeld, ALG I läuft Ende Mai aus, seit Apr. 2004 halbe EM-Rente (inzwischen als Dauerrente) gemindert um die Hälfte wegen ALG I und Abschlag 9,6% (Abschlag eigentlich rechtswidrig), Schwerbehindertenausweis mit 60%, gültig seit 10.02.04 – also nach dem Stichtag 2000 bis Ende Juni 07- wird wahrscheinlich verlängert, um den Abschlag bei vorgezogener Altersrente noch etwas zu senken, habe ich jetzt mal den Antrag auf volle EM-Rente gestellt. Falls der Antrag durchgeht, - bringt das überhaupt etwas? Wahrscheinlich ist der Abschlag dann gleich hoch. Wäre es sicherer, Altersrente ab Juni 07 zu beantragen. Wer weiß was sich noch alles ändert. Über brauchbare Antworten wäre ich sehr dankbar und froh. Freundliche Grüße

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 21.03.2007 | 06:32

Hallo Suchender,

wenn meine Kollegen Sie an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung verwiesen haben, so hat dies schon seinen Grund.

Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist so komplex, dass eine umfassende Antwort den Rahmen dieses Forums sprengen würde.

Daher auch von mir der dringende Rat, suchen Sie eine Auskunfts-und Beratungsstelle auf.

Moderatoren-Antwortam 21.03.2007 | 09:39

Sie beziehen bereits eine Rente, so dass sich diese Rente auch auf eine Nachfolgerente auswirkt. Grundsätzlich bleibt der bisherige Abschlag erhalten. Da Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, gilt dies für die Hälfte der bisherigen Entgeltpunkte. Für die andere Hälfte wird ein neuer Abschlag in Abhängigkeit vom Rentenbeginn ermittelt. Bei einem Rentenbeginn 6/2007 und Ihrem dann vorliegenden Alter (60J 5 Mo) würde sich sowohl bei einer vollen Erwerbsminderungsrente (wenn die Voraussetzungen dann dafür erfüllt sind) als auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ein Abschlag von 9,3 % ergeben.

9 Antworten

Suchenderam 21.03.2007 | 08:12
Lieber Experte, danke für die Antwort. Nur kann ich damit leider nichts anfangen. Glauben Sie mir bitte, dass ich mich schon mehrmals an die Beratung gewendet habe u. nie eine exakte Auskunft erhalten habe. Mehrmals erwischt man einen jungen unerfahrenen Berater/in, der dann überall herum telefoniert und die richtigen Leute gerade nicht antrifft. Nachdem ich wegen dem Hinzuverdienst bei der halben EM-Rente bei einer Beraterin war, - ich war der Meinung, dass ich zusammen mit dem ALG zuviel bekomme-, wurde mir gesagt, es wäre alles in Ordnung. Erst auf mein Drängen mit dem Hinweis, dass ich nachher aber nicht alles zurückzahlen will, hat sie die Sache weitergeleitet. Prompt bekam ich einen schriftlichen Vorwurf von der LVA und musste zurückzahlen. Dann bezahlt man einen prov. Rentenberater der die Aussage macht: Der Abschlag bei der EM-Rente bleibt für alle Zeit bestehen. Dann kommt eine erneute Beratung mit einer unerfahrenen Beraterin. Diese ist mit der EM-Rente nicht vertraut, schaut ständig auf die Uhr und empfiehlt einen neuen Termin mit einem Spezialisten zu machen. Nächster Versuch ist ein ehrenamtlicher Berater, der aber weniger Wissen hat als ich mir inzwischen angeeignet habe. Nun macht man einen Termin mit einem Spezialisten, mit einer Woche vorher schriftlich gestellten Fragen. Dieser nimmt sich tatsächlich sehr viel Zeit und ist sehr geduldig, nimmt den Antrag für volle EM-Rente auf. Zu Hause fällt einem auf, dass man aber immer noch nicht weiß, ob der bisherige Abschlag bei der Altersrente erhalten bleibt. Telef. Rückfrage, man hat schon ein schlechtes Gewissen weil man nicht nerven will, die Frage mit dem Abschlag kann aber nicht 100%ig beantwortet werden. Deshalb versuche ich hier von einem der Wissenden, - die gibt es hier wirklich -, eine Antwort zu erhaschen. Alles was ich gerne wissen möchte, ist ob es überhaupt noch etwas bringt, wenn ich die mit noch gültigen 60% Behind. mögliche, vorgezogene Altersrente hinauszögere. Oder können daraus event. sogar Nachteile durch irgendwelche politische Änderungen entstehen. Mit freundlichen Grüßen
KSCam 21.03.2007 | 08:18
sorry, solange kein Arzt festgelegt hat, ob und ab wann die volle Erwerbsminderung besteht, kann kein Berater auf dieser Welt genau sagen, wie hoch der Abschlag dieser Rente sein wird. Und deshalb gibt es auch keine Antwort auf Ihre Frage, ob die Em Rente oder die Altersrente höher ist. Das ist leider so - das liegt nicht an bösem Willen oder an Unfähigkeit.
Suchenderam 21.03.2007 | 08:58
Hallo KSC, die Frage ist einzig und allein, ob der Abschlag bei der Altersrente durch längere EM-Rente noch gemindert werden kann. Voraussetzungen für die volle EM-Rente müßte durch verschloss. Arbeitsmarkt gegeben sein . Mit freundlichen Grüßen
----am 21.03.2007 | 09:11
Ob die volle EM bei Ihnen gegeben ist, kann hier natürlich niemand sagen. Aber der Abschlag wird auf keinen Fall niedriger. Der RV-Träger ist eh verpflichtet eine Vergleichsberechnung durchzuführen, ob (wenn volle EM gegeben ist) die Altersrente oder die volle EM-Rente für Sie günstiger ist. Sollte dies so sein, hat der RV-Träger Sie schriftlich aufzuklären. Als kleiner Tipp, haben Sie Ihre Anfrage mal versucht schriftlich zu klären? Dann hat der Sachbearbeiter "in Ruhe" Zeit sich Ihrer Sache anzunehmen und kann Ihnen dann eine umfassende Auskunft zusenden. Hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
Johannam 21.03.2007 | 09:16
Guten Morgen Suchender, wenn jeder Fragende sein Anliegen so deutlich wie Sie formulieren würde, gäbe es weder für die Experten noch für die Berater der DRV irgendwelche Unsicherheiten. Beantragen Sie wie geplant ab 01.06.2007 die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen. Ob Ihr Ausweis über den 30.06.2007 hinaus verlängert wird, ist rentenrechtlich ohne Bedeutung, da die Voraussetzung der MdE von 50 % nur einmal und zwar zum Zeitpunkt des Rentenbeginns erfüllt sein muss. Die Prozedur mit der vollen EM-Rente können Sie sich sparen, da sich "abschlagstechnisch" zur Altersrente kein Unterschied ergibt. Sie behalten den bisherigen Abschlag i.H.v. 9,6 % für die Hälfte Ihrer zukünftigen Rente bei. Für die andere Hälfte, die bisher noch nicht Grundlage einer Rentenberechnung waren, errechnet sich der Abschlag aus der Anzahl der Monate vom 01.06.2007 bis zum abschlagsfreien Beginn am 01.01.2010, also aus 31 Monaten mal 0,3 % = 9,3 %. So einfach ist das.
Suchenderam 21.03.2007 | 10:03
Hallo ----, Johann u. Experte, Dies sind doch mal verständliche Aussagen. Vielen Dank u. freundliche Grüße
Suchenderam 21.03.2007 | 10:07
Hallo ----,Johann u. Experte, dies sind doch mal verständliche Aussagen. Vielen Dank und freundliche Grüße
Michael1971am 21.03.2007 | 10:48
Ergänzend zu den vorherigen Aussagen noch folgendes. Bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr aber nach 12/2003 ergibt sich zwingend ein Abschlag von 10,8 Prozent. Entweder stimmt der von Ihnen angegebene Rentenbeginn nicht, oder der Abschlag. Ich geh´ jetzt einfach mal davon aus, dass der angegebene Abschlag stimmt und die erste laufende Zahlung der Rente bei früherem Rentenbeginn im April 2004 erfolgte (ansonsten sind Ihre Daten mit der Anlage 23 zum SGB VI nicht in Einklang zu bringen). Sie nehmen dann im Minderungszeitraum ab 60. Lj. und 4 Monaten im Mai 2007 die Entgeltpunkte der teilweise EM Rente nur zur Hälfte in Anspruch. In der Folge bleibt nur für ein Viertel der bisherigen EP der ursprünglichen Abschlag von 9,6 Prozenterhalten, ein weiteres Viertel wird um einen Monat angehoben und hat dann nur noch den Abschlag von 9,3 Prozent. Die übrigen EP erhalten ebenfalls einen Abschlag von 9,3 Prozent.
Suchenderam 21.03.2007 | 12:16
Hallo Michael1971, Danke auch an Sie. Sie haben Recht. Bezahlt wurde die EM-Rente ab dem 1.4.04. Wurde aber rückwirkend zum 1.8.03 anerkannt und einbehalten zur Verrechnung mit der AOK. Zugangsfaktor ist 0,904 also 9,6% Abschlag. Freundliche Grüße
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