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Experten-Antwort

Brief von Rentenversicherung

von Annette Schl.20.10.2016 | 15:58
2879 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag, mein Widerspruch läuft seit Anfang 2015 und ich war vor einigen Wochen erneut beim Gutachter von dem mir noch kein Bescheid oder Ablehnung vorliegt. Alles geht auch über meinen Anwalt, auch der ganze Schriftverkehr. Heute bekomme ich einen Brief der direkt von der Rentenversicherung an mich gegangen ist. Ich verstehe aber den Inhalt nicht und leider ist die Sachbearbeiterin nicht zu erreichen. Im Brief steht: Wir haben die Überprüfung des von Ihnen angefochtenen Bescheid von 2014 abgeschlossen. Der Widerspruch wurde zur Entscheidung an die Widerspruchsstelle der DRV Bund abgegeben, wir Bitten die Entscheidung abzuwarten. Bedeutet dass der Gutachter hat gegen eine Erwerbsminderung entschieden? Oder warum bekomme ich nun so ein schreiben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.10.2016 | 16:05

Hier handelt es sich um eine Zwischennachricht.

Bitte warten Sie die Entscheidung des Widerspruchsauschusses ab.

7 Antworten

Annette Schl.am 20.10.2016 | 16:33
Dnake für die Antwort. Was bedeutet das konkret für mich? Hab ich da vor dem Sozialgericht dann überhaupt eine Chance? Und warum entscheiden die in den meissten Fällen so wie der Sachbearbeiter? Dann braucht man es Ja gar nicht prüfen lassen.
Schorscham 20.10.2016 | 16:18
Widersprüche werden nur dann an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet, wenn eine Erledigung/Abhilfe durch den Sachbearbeiter nicht möglich ist, also wenn dieser seine ursprüngliche Entscheidung weiterhin für korrekt hält. Und da sich die Sachbearbeiter nicht blamieren wollen, prüfen die den Sachverhalt vor der Hinzuziehung des Widerspruchsausschusses ganz genau, so dass von dort aus nur in seltenen Fällen im Sinne der Widerspruchsführer entschieden wird. MfG
???am 20.10.2016 | 17:09
"Bedeutet dass der Gutachter hat gegen eine Erwerbsminderung entschieden?" Aller Wahrscheinlichkeit ja. Nach dem Gutachten wurde Ihr Widerspruch überprüft. Wenn da festgestellt worden wäre, dass Sie erwerbsgemindert sind, hätten Sie einen sogenannten Abhilfebescheid bekommen. Das ist im Grunde ein Rentenbewilligungsbescheid, in dem steht, das er aufgrund Ihres Widerspruchs erteilt wird. Das ist jetzt zwar nicht unbedingt die Regel, aber auch keine echte Seltenheit. Nur wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, geht die Akte an den Widerspruchsausschuss. Der muss dann anhand der Unterlagen entscheiden, die auch dem Sachbearbeiter vorgelegen haben. Und da ist es schon sehr unwahrscheinlich, dass der Ausschuss zu einem völlig anderen Ergebnis kommt. Er müsste ja eine medizinische Beurteilung anzweifeln und das ohne die nötige Fachkompetenz. Natürlich macht eine Klage Sinn, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht mehr arbeiten können und Ihre Ärzte dies auch so sehen. Dort gibt es nochmal einen Gutachter und der beurteilt Ihren Gesundheitszustand vielleicht anders. Eine Garantie dafür, dass das Sozialgericht Ihnen eine Rente zuspricht, gibt es aber nicht.
Schorscham 20.10.2016 | 18:32
Wie bereits erwähnt, prüft der zuständige Sachbearbeiter den Sachverhalt spätestens nach eingereichtem Widerspruch ganz genau, weil er sich vom Widerspruchsausschuss nicht belehren lassen und seine ursprüngliche Entscheidung nur ungerne korrigieren will. Trotzdem kommt es in seltenen Fällen vor, dass der W.-Ausschuss anders entscheidet. Einige Fälle (geschätzt ca. 15 bis 20 Prozent) werden dann aber später gerichtlich zu Gunsten der Kläger entschieden, was jedoch sehr lange dauern kann, weil u.U. mehrere Gerichtsinstanzen durchlaufen werden müssen. (Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht.) MfG
???am 20.10.2016 | 19:05
"... weil u.U. mehrere Gerichtsinstanzen durchlaufen werden müssen. (Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht.)" Da hier ein Gutachter tätig wurde, geht es hier doch wahrscheinlich um eine medizinische Einschätzung. Das BSG ist nur für Fälle mit grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Medizinische Einzelfälle gehören nicht dazu.
W*lfgangam 20.10.2016 | 19:26
Hallo Annette Schl., legen Sie das Schreiben Ihrem Anwalt vor - falls er es nicht auch bereits als Duplikat erhalten hat - und warten Sie die weitere Entscheidung ab. Wie die Vorredner schon sagten: die Sachbearbeitung stimmt dem Widerspruch nicht zu, entscheiden muss daher nun der Widerspruchsausschuss. Über die dann getroffene Entscheidung/die weitere Vorgehensweise (evtl. Klage bei Ablehnung) wird Sie ihr Anwalt beraten. Und ja, Sozialgerichte sind dazu da, etwaige Fehlentscheidungen zu korrigieren/sind nicht an die Entscheidung der DRV gebunden ...deswegen gibt es die ja ;-) Gruß w.
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