Danke an die Anwortenden ,
Singel, 51j. , aus meiner Sicht und Erfahrung mit meinen Krankheiten, leider sicher nicht mehr arbeitsfähig bis zur Altersrente.... aber
da ich einen sehr steinigen weg bis zur
em-rente hatte, und bei vielen Leidensgenossen die ich durch Wartezimmer und Foren kennenlernte, bei denen es noch viel schlimmer als bei mir war, mit nicht nachvollziebaren Gutachten und Entscheidungen seitens der Bürokratie/Ärzten usw...
da ich also, zwecks den schlechten Erfahrungen, vorsichtshalber und Sicherheitsdenkend davon ausgehe, dass mir die Em-Rente nicht bis zur Altersrente gewährt wird... würde ich gerne mit dieser Zahlung
( die aus einer Abfindung/Kündigung stammt )
ich habe dies Zahlung schon auf meinem Konto, da der EX-Arbeitgeber von hausaus abgewiegelt hatte , dass eine Zahlung an die RK sowieso nicht mehr geht, da ich ja schon EM-rente bekomme....
und
da ich die fünftelregelung, total falsch verstanden/eingeschätzt habe, ist es doch glatt so, dass ich , wenn ich die Zahlung an die Rentenkasse nicht mache , soviel mehr steuern zahle, dass es besser ist ich verschenke durch absetzbare Spenden dass Geld oder ich zahle in die Rentenkasse ein...
soviel zu unsrer super gerechten Steuerbürokratie...
aber für die Steuer ist ja hier keiner zuständig ... war nur für das Verständnis, warum ich dass in Erwägung ziehe...
also soweit ich das verstanden habe ist es so,
als EM-Rentner hat man ja 10,8% Abschlag ... die immer bleiben, selbst wenn ich bis zur Altersrente die Em-Rente gezahlt bekommen würde hätte ich dann als Altersrentner diesen Abschlag,
Richtig ???
Wenn ich mit 63 ( mit 35 versicherten Jahren) in vorzeitig Altersrente gehen will dann hätte ich doch einen Abschlag von 14,4 % ( oder geht dass so ab 2024 nicht mehr ?? )
wenn ich es richtig verstanden habe "darf" ich "nur" den Ausgleich von den 3,6 % zwischen den 10,8 % und den 14,4 % machen
Da ich Zurechenzeiten bis 62 und 3 Monaten habe und 2018 die Em-Rente bekommen habe, müsste es sich
doch auch "rechnen" wenn ich diese Zahlung mache??
Ausser wie schon beim letzten Beitrag gefragt, falls das Gerichtsurteil von der VdK Klage zwecks Gleichstellung der EM-Rentner positiv ausfällt, was ist dann ???
und soweit ich gelesen habe sind es 25787 Euro die ich machen dürfte für 2021 oder ????
Ja , ich habe den 210 Angefordet , aber da es mich psychisch sehr belastet und die zeit bis offiziell eine Antwort kommt noch Wochen oder Monate sind ... wollte ich einfach Antworten vom Experten und von Menschen die diese Erfahrung schon gemacht haben oder wirklich eine Ahnung haben ....
Ja, §187a SGB VI zumindest habe ich es mir soweit erklären lassen ...
so liebe Experten , es sich schon einige wichtige Fragen im Text ... ich versuche es nochmals zusammen zu fassen...
1. Darf ich diese Zahlung in Höhe von 25787 Leisten ?
2. Wieviel bringt mir dass in der vorzeitigen
Altersrente mit 63?
a) wenn ich die EM-Rente bis dahin bekomme...?
b) Falls ich die EM-Rente nicht bis dahin bekomme?
3. Falls ich die Em-Rente bis zur Regelaltersrente bekommen sollte, bringt es mir dann immer noch was ??
4. Falls das Gerichtsurteil positiv ausfällt, wie sieht es dann aus ?? Jetzt ?? und in der Vorgezogenen Altersrente mit 63 und mit der Alterrente "ohne" Abschläge .... denn die 10,8 % bleiben ja immer oder?
Antworten, die genau und konkret sind wären natürlich super ....
D A N K E