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Experten-Antwort

Bringt freiwillige Nachzahlung von Beiträgen bei laufender EM-Rente was für die Altersrente u wieviel ??

von Bezzi13.08.2021 | 14:23
116 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, Meine EM-RENTE läuft seit 2018 ... Wenn ich dieses Jahr eine freiwillige Beitragsnachzahlung machen würde ca 25t ... Bringt mir dass was später in der Altersrente ?? ... Auch dann noch falls der VdK vor Gericht gewinnt und Rentner vor 2019 gleichgestellt werden müssen?? ... in Broschüren von euch steht , eine Nachzahlung bringt immer eine Erhöhung der Rentenpunkte ... Eine Aussage am Tel von einem RV-Mitarbeiter besagt, dass dem nicht so wäre und Beitragshochrechnungszeiten meine Nachzahlung "auffressen" würden??? Ich also umsonst diese Zahlung machen würde ?!?!? Mfg Bezzi PS: wo kann ich dass selbst nachlesen ??? Bitte genaue Angabe , dass ich es im Netz auch finde ...

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bezzi,

zunächst wäre zu klären, ob in Ihrem Falle eine Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters überhaupt möglich ist.

Die Zahlung ist nur möglich, wenn sich aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente eine (zusätzliche) Minderung ergibt. Das ist in vielen Fällen nicht zutreffend.

Eine Ausgleichszahlungsmöglichkeit in Höhe von 25.000 Euro dürfte jedenfalls nicht bestehen. Ob eine Zahlungsmöglichkeit besteht, können Sie mit dem Vordruck V0210 (Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente) in Erfahrung bringen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Betzi,

eine ausgleichbare Kürzung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente könnte sich in Ihrem Fall nur dann ergeben, wenn sich bei der Berechnung der Altersrente höhere Entgeltpunkte ergeben sollten als bei der Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung. Nur dann nämlich käme ausschließlich für die "neuen" Entgeltpunkte die Kürzung von 14,4% zum Tragen. Die Berechnung kann nur durch die Sachbearbeitung im Einzelfall erfolgen. Sollte keine Ausgleichzahlung möglich sein, erübrigen sich die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen.

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5 Antworten

senf-dazuam 13.08.2021 | 16:23
Moin Bezzi! Es kommt darauf an ... Wenn Sie derzeit keine Pflichtbeiträge einbringen (z.B. aus Teilzeit- oder Minijob), dann dürften Sie wohl freiwillige Beiträge leisten. Diese sind dann an den Einzahlungszeitraum geknüpft und müssen zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag liegen. Dies wäre für das Jahr 2021 zwischen 1.004,40 und 15847,20 im Westen bzw. 14954,40 im Osten. Die ca. 25.000 müssten Sie dann auf mehrere Jahre aufteilen. Diese Beiträge liegen dann allerdings parallel zu den für die EM-Rente berechneten Zurechnungszeiten. Dadurch könnte es sein, dass eine Einzahlung nichts bringt, wenn die Zurechnungszeit bereits besser bewertet wurde oder eben nur der übersteigende Betrag etwas für die Altersrente bringt. Falls Sie noch nicht 45 sind, könnten Sie für unbewertete Anrechnungszeiten (bspw. Schulzeit zwischen 16 und 17 oder lange Studienzeiten) BEiträge leisten, die nicht durch die Zurechnungszeit "aufgefressen" werden. Alternativ zahlen Sie Ausgleichsbeiträge für den Abschlag bei einer vorzeitig bezogenen Altersrente ein, diese Beiträge kämen dann bei der Altersrente noch "oben drauf". Falls Sie geschieden wurden und an ihre|n Partner|in Entgeltpunkte abgeben mussten, können Sie auch diese durch eine Ausgleichszahlung wieder reinholen. Alles in allem würde ich Ihnen empfehlen, sich nochmals beraten zu lassen. Wenn die Beratung durch die DRV nicht zu einem Ergebnis führt, können Sie auch eine|n Rentenberater|in hinzuziehen, was allerdings kostenpflichtig ist.
Schatoam 13.08.2021 | 16:43
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
senf-dazu schrieb

Moin Bezzi!

Es kommt darauf an ...

Wenn Sie derzeit keine Pflichtbeiträge einbringen (z.B. aus Teilzeit- oder Minijob), dann dürften Sie wohl freiwillige Beiträge leisten. Diese sind dann an den Einzahlungszeitraum geknüpft und müssen zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag liegen.

Dies wäre für das Jahr 2021 zwischen 1.004,40 und 15847,20 im Westen bzw. 14954,40 im Osten. Die ca. 25.000 müssten Sie dann auf mehrere Jahre aufteilen.

Diese Beiträge liegen dann allerdings parallel zu den für die EM-Rente berechneten Zurechnungszeiten. Dadurch könnte es sein, dass eine Einzahlung nichts bringt, wenn die Zurechnungszeit bereits besser bewertet wurde oder eben nur der übersteigende Betrag etwas für die Altersrente bringt.

Falls Sie noch nicht 45 sind, könnten Sie für unbewertete Anrechnungszeiten (bspw. Schulzeit zwischen 16 und 17 oder lange Studienzeiten) BEiträge leisten, die nicht durch die Zurechnungszeit "aufgefressen" werden.

Alternativ zahlen Sie Ausgleichsbeiträge für den Abschlag bei einer vorzeitig bezogenen Altersrente ein, diese Beiträge kämen dann bei der Altersrente noch "oben drauf".

Falls Sie geschieden wurden und an ihre|n Partner|in Entgeltpunkte abgeben mussten, können Sie auch diese durch eine Ausgleichszahlung wieder reinholen.

Alles in allem würde ich Ihnen empfehlen, sich nochmals beraten zu lassen. Wenn die Beratung durch die DRV nicht zu einem Ergebnis führt, können Sie auch eine|n Rentenberater|in hinzuziehen, was allerdings kostenpflichtig ist.

denke einmal hier geht es eher um Zahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters.
Schatoam 13.08.2021 | 17:00
Herr oder Frau bezzi soll einmal genau definieren für was er/sie einzahlen will. Die 25000€ lassen erahnen, dass es sich hier um Ausgleichszahlungen nach §187a SGB handeln könnte.
bezziam 16.08.2021 | 10:21
Danke an die Anwortenden , Singel, 51j. , aus meiner Sicht und Erfahrung mit meinen Krankheiten, leider sicher nicht mehr arbeitsfähig bis zur Altersrente.... aber da ich einen sehr steinigen weg bis zur em-rente hatte, und bei vielen Leidensgenossen die ich durch Wartezimmer und Foren kennenlernte, bei denen es noch viel schlimmer als bei mir war, mit nicht nachvollziebaren Gutachten und Entscheidungen seitens der Bürokratie/Ärzten usw... da ich also, zwecks den schlechten Erfahrungen, vorsichtshalber und Sicherheitsdenkend davon ausgehe, dass mir die Em-Rente nicht bis zur Altersrente gewährt wird... würde ich gerne mit dieser Zahlung ( die aus einer Abfindung/Kündigung stammt ) ich habe dies Zahlung schon auf meinem Konto, da der EX-Arbeitgeber von hausaus abgewiegelt hatte , dass eine Zahlung an die RK sowieso nicht mehr geht, da ich ja schon EM-rente bekomme.... und da ich die fünftelregelung, total falsch verstanden/eingeschätzt habe, ist es doch glatt so, dass ich , wenn ich die Zahlung an die Rentenkasse nicht mache , soviel mehr steuern zahle, dass es besser ist ich verschenke durch absetzbare Spenden dass Geld oder ich zahle in die Rentenkasse ein... soviel zu unsrer super gerechten Steuerbürokratie... aber für die Steuer ist ja hier keiner zuständig ... war nur für das Verständnis, warum ich dass in Erwägung ziehe... also soweit ich das verstanden habe ist es so, als EM-Rentner hat man ja 10,8% Abschlag ... die immer bleiben, selbst wenn ich bis zur Altersrente die Em-Rente gezahlt bekommen würde hätte ich dann als Altersrentner diesen Abschlag, Richtig ??? Wenn ich mit 63 ( mit 35 versicherten Jahren) in vorzeitig Altersrente gehen will dann hätte ich doch einen Abschlag von 14,4 % ( oder geht dass so ab 2024 nicht mehr ?? ) wenn ich es richtig verstanden habe "darf" ich "nur" den Ausgleich von den 3,6 % zwischen den 10,8 % und den 14,4 % machen Da ich Zurechenzeiten bis 62 und 3 Monaten habe und 2018 die Em-Rente bekommen habe, müsste es sich doch auch "rechnen" wenn ich diese Zahlung mache?? Ausser wie schon beim letzten Beitrag gefragt, falls das Gerichtsurteil von der VdK Klage zwecks Gleichstellung der EM-Rentner positiv ausfällt, was ist dann ??? und soweit ich gelesen habe sind es 25787 Euro die ich machen dürfte für 2021 oder ???? Ja , ich habe den 210 Angefordet , aber da es mich psychisch sehr belastet und die zeit bis offiziell eine Antwort kommt noch Wochen oder Monate sind ... wollte ich einfach Antworten vom Experten und von Menschen die diese Erfahrung schon gemacht haben oder wirklich eine Ahnung haben .... Ja, §187a SGB VI zumindest habe ich es mir soweit erklären lassen ... so liebe Experten , es sich schon einige wichtige Fragen im Text ... ich versuche es nochmals zusammen zu fassen... 1. Darf ich diese Zahlung in Höhe von 25787 Leisten ? 2. Wieviel bringt mir dass in der vorzeitigen Altersrente mit 63? a) wenn ich die EM-Rente bis dahin bekomme...? b) Falls ich die EM-Rente nicht bis dahin bekomme? 3. Falls ich die Em-Rente bis zur Regelaltersrente bekommen sollte, bringt es mir dann immer noch was ?? 4. Falls das Gerichtsurteil positiv ausfällt, wie sieht es dann aus ?? Jetzt ?? und in der Vorgezogenen Altersrente mit 63 und mit der Alterrente "ohne" Abschläge .... denn die 10,8 % bleiben ja immer oder? Antworten, die genau und konkret sind wären natürlich super .... D A N K E
bezziam 16.08.2021 | 13:16
Danke
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