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Experten-Antwort

Brutto-Nettoentgeltumwandlung, Steuer ????

von Pazifist17.11.2010 | 10:32
2839 Ansichten
11 Antworten
Hallo ! Mein Arbeitgeber hat mehrere Möglichkeiten dem Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersvorsorge zu ermöglichen. 1. Bruttoentgeltumwandlung z.B. Metallpensionsfonds. 2. Bruttoentgeltumwandlung sogennantes Vorsorgungskapital im Aktionszeitraum einmal jährlich da geht der Bonus und das Weihnachtsgeld rein. 3. Nettoentgeltumwandlung z.B. ein Riestervertrag. Soooooooo, meine Frage: Wenn man jetzt alles macht bis zur Höchstgrenze und man entsprechend verdient, wirkt sich das dann auch alles wirklich steuermindern aus ? Ein Bekannter von mir meint, das sei alles eine Mogelpackung, weil beim Arbeitnehmer ist die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug für übrige Vorsorgeaufwendungen schon durch den AN-Anteil an KV, PV und ALV erreicht. Bitte schreiben Sie mir die Wahrheit, denn ich bin nun total verunsichert. Stimmt das ? Oder sind die oben von 1-3 aufgeführten Punkte Aufwendungen die sich zusätzlich steuermindernd auswirken ? Danke für Ihre Entscheidungshilfe ! Pazifist

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.11.2010 | 09:14

Ergänzend zu den bisherigen Beiträgen empfehle ich folgende Broschüre (hierbei insbesondere die Seiten 23 bis 29) der Deutschen Rentenversicherung zur weiteren Information:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/05_vorsorge/betriebliche_altersversorgung.html?nn=85080

10 Antworten

N B G F U Nam 17.11.2010 | 11:28
Hallo, grundsätzlich können zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10a EStG bis zu einer Höhe von 2.100 € steuerlich zusätzlich geltend gemacht werden ( z.B. Riester-Rente) . Weitere Informationen erhalten sie von ihrem zuständigen Finanzamt / Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein.
Anitaam 17.11.2010 | 13:05
aber im aktuellen Heft "Finanztest" steht, glaub ich, einiges zum Thema (habs nur im Zeitungsladen kurz durchgeblättert).
santanderam 17.11.2010 | 13:17
Hallo Pazifist, da wird ihnen der Experte auch keine Antwort geben ( können, dürfen, etc. ). Dies ist ein Forum welches die GESETZLICHE Rentenversicherung betrifft. Auch von dem bekommen sie den Rat, -weitere oder spezifische Informationen erhalten sie von ihrem zuständigen Finanzamt / Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein.
Patzifistam 17.11.2010 | 13:27
Aber Auskünfte über Riester-Rente werden doch auch gegeben ? Warum denn dann nicht auch zur Eichel-Rente ? Patzifist
Kopfschüttelnam 17.11.2010 | 13:19
Auch wenn sie es bewusst ignorieren, und hier stur auf Ihrer Meinung beharren. Stuerrechtliche Auswirkungen sind keine Angelegenheit der Rentenversicherung ( ist eigentlich auch völlig logisch, also für manche Menschen ). Wenn sie keinen Steuerberater haben, müssen sie wohl einen kontaktieren ( auch logisch ). Naja aber manche Menschen... Unfassbar. Aber stur. Das ist ja die Hauptsache.
Sinbadam 17.11.2010 | 13:56
daß Ihnen Ihr Arbeitgeber keine Mogelpackung verkauft. Achten Sie darauf, daß Sie die Betriebsrente bei Wechsel des Arbeitgebers mitnehmen können und daß die Betriebsrente möglichst bald unverfallbar wird (also nicht erst nach 5 Jahren z.B.). Die Zeiten wo man bis zur Rente beim gleichen Arbeitgeber bleibt sind heute vorbei. Wenn Sie - aus welchen Gründen auch immer - "vorzeitig" das Unternehmen verlassen "müssen", freut sich der Arbeigeber, denn er kann Ihre Rentenanwartschaft bzw. Rentenrückstellung gewinnerhöhend zu seinen Gunsten auflösen. Und Sie gehen leer aus. Denken Sie auch daran, daß Sie von Ihrer Betriebsrente als gesetzlich Versicherter einmal mit ca. 17 % Sozialabgaben zahlen müssen. Ihren Freibetrag und Ihre Ersparnis den Sie bei Ihrer Ansparung der Betriebsrente haben, ist vom bestehen eines Arbeitsverhältnisses abhängig, ansonsten haben Sie keine Ersparnis. Mehr als diese Tips kann ich Ihnen leider nicht geben.
Sinbadam 17.11.2010 | 14:00
daß Ihnen Ihr Arbeitgeber keine Mogelpackung verkauft. Achten Sie darauf, daß Sie die Betriebsrente bei Wechsel des Arbeitgebers mitnehmen können und daß die Betriebsrente möglichst bald unverfallbar wird (also nicht erst nach 5 Jahren z.B.). Die Zeiten, wo man bis zur Rente beim gleichen Arbeitgeber bleibt, sind heute vorbei. Wenn Sie - aus welchen Gründen auch immer - "vorzeitig" das Unternehmen verlassen "müssen", freut sich der Arbeigeber, denn er kann Ihre Rentenanwartschaft bzw. Rentenrückstellung gewinnerhöhend zu seinen Gunsten auflösen. Und Sie gehen leer aus. Denken Sie auch daran, daß Sie von Ihrer Betriebsrente als gesetzlich Versicherter einmal ca. 17 % Sozialabgaben zahlen müssen. Ihren Freibetrag und Ihre Ersparnis, den bzw. die Sie bei Ihrer Ansparung der Betriebsrente haben, ist vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses abhängig, ansonsten haben Sie keine Ersparnis. Mehr als diese Tips kann ich Ihnen leider nicht geben.
Pazifistam 17.11.2010 | 14:09
Danke Sinbad für die Tipps ! Mir liegt eigentlich nur die Steuer auf der Seele. Kann ich wirklich alles steuermindernt ansetzen ? Die Versicherungsabteilung meines Arbeitgebers sagt ja, die meinen, das Geld wird quasi zurückgehalten und als später ausgezahlter Lohn betrachtet. Somit im einzahl-Zeitpunkt einfach nicht Steuer- und Sozialabgabenrelevant. Ich häts nur einfach gerne noch von jemand anderem gelesen, ich glaube nicht so schnell alles was man mir sagt. Zumal wenn es von einer Interessenseite kommt. Ach ja Sindbad, wechseln werde ich bestimmt nie wieder. Das habe ich alles hinter mir. Wenn mein Arbeitgeber dicht macht, mach Deutschland dicht. Pazifist
Pazifistam 17.11.2010 | 11:43
N B G F U N schrieb

Hallo,

grundsätzlich können zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10a EStG bis zu einer Höhe von 2.100 € steuerlich zusätzlich geltend gemacht werden ( z.B. Riester-Rente) .

Weitere Informationen erhalten sie von ihrem zuständigen Finanzamt / Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein.

Es geht um die Altersvorsorge. Da dachte ich eigentlich man bekommt Auskunft von den Experten hier. Finanzamt fragen ? Die verweisen dann auf einen Steuerberater, wie Sie. Ich habe aber keinen Steuerberater, weil ich meine Steuererklärung immer selbst mache. Pazifist
Pazifistam 17.11.2010 | 13:11
Anita schrieb

aber im aktuellen Heft "Finanztest" steht, glaub ich, einiges zum Thema (habs nur im Zeitungsladen kurz durchgeblättert).

Danke Anita für den Tipp. Ich werde heute Abend mal nachschauen. Die Arbeitgeber sind natürlich ganz scharf daruf, daß man die Bruttoentgeltumwandlung macht, schließlich können sie das als Betriebsausgaben absetzen und dazu sparen sie noch die Sozialausgaben. Aber die Steuerfrage für mich, konnte ich trotz aller Recherschen noch nicht eindeutig klären. Ich hätte gerne eine Meinung eines Experten dazu. Danke ! Pazifist
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