Ergänzend zu den bisherigen Beiträgen empfehle ich folgende Broschüre (hierbei insbesondere die Seiten 23 bis 29) der Deutschen Rentenversicherung zur weiteren Information:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/05_vorsorge/betriebliche_altersversorgung.html?nn=85080
Hallo,
grundsätzlich können zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10a EStG bis zu einer Höhe von 2.100 € steuerlich zusätzlich geltend gemacht werden ( z.B. Riester-Rente) .
Weitere Informationen erhalten sie von ihrem zuständigen Finanzamt / Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein.
aber im aktuellen Heft "Finanztest" steht, glaub ich, einiges zum Thema (habs nur im Zeitungsladen kurz durchgeblättert).
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