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Experten-Antwort

Brutto- Nettogehalt bezogene Rente, gab es das einmal ?

von HansW21.07.2020 | 09:13
591 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, in der Überschrift steht schon meine Frage. Ich kenne nur die Berechnung der Rente auf Basis der "erarbeiteten" Rentenpunkte. Unterhält man sich mit älteren Rentnern, kommt oft die Aussage: "Ich hatte noch Glück, meine Rente wurde auf Basis des Bruttogehaltes ermittelt" oder eben "ich hatte Pech, meine Rente wurde auf Basis des Nettogehaltes berechnet". Dabei bezieht man sich immer auf das Gehalt zum Schluß des Arbeitslebens. Macht man Hinweise zur Berechnung über die Rentenpunkte, kommt der Hinweis keine Ahnung zu haben. Gab es tatsächlich einmal eine andere Rentenberechnung. Ich sag mal grob gerechnet bis 1990? Gruß Hans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HansW,

möglicherweise haben diese Personen einem anderen Alterssicherungssystem angehört oder die Aussagen stehen im Zusammenhang mit einer Betriebsrente/Zusatzrente?

Spekulationen hier im Forum machen aus meiner Sicht wenig Sinn.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_so_wird_sie_berechnet_alte_bundeslaender.pdf?__blob=publicationFile&v=11

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6 Antworten

Gumbaam 21.07.2020 | 10:18
Wenn ich es richtig im Kopf habe, erfolgte die "Netto Anpassung" 1992.
Siehe hieram 21.07.2020 | 14:45
Hat doch keiner die Zeit, das so ausführlich zu erklären, wie man es hier https://de.wikipedia.org/wiki/Aktueller_Rentenwert#Historie nachlesen kann :-)
HansWam 21.07.2020 | 14:17
Und wie wurde bis dahin die Rente ermittelt, wenn nicht über Punkte ?
Jonnyam 21.07.2020 | 16:44
Bis zum 31.12.1991 wurden die Bruttoverdienste ins Verhältnis zum Bruttodurchschnittsentgelt gesetzt und in sog. Werteinheiten als Prozentsatz ausgedrückt. Beispiel 1980 individueller Bruttoverdienst = 35382 DM / Bruttodurchschnittsentgelt von 29485 DM = 120,00 Werteinheiten. Heute ist das nicht anders: Beispiel wiederum 1980 individueller Bruttoverdienst = 35382 DM / Bruttodurchschnittsentgelt von 29485 DM = 1,2000 Entgeltpunkte. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden seit 1957 niemals Renten aus den letzten Jahren zum Schluss des Arbeitslebens berechnet. Bis 1991 wurde die Summe aller Werteinheiten für das gesamte Leben durch die dazugehörigen Monate ermittelt und dann ein sog. persönlicher Vomhundertsatz ausgerechnet und auf eine allgemeine Bemessungsgrundlage übertragen. Außerdem war die Anzahl der Versicherungsjahre von Bedeutung. Beispiel: 1980 = 120,00 Werteinheiten für 12 Monate und 1990 = 80,00 Werteinheiten für 9 Monate, insgesamt also 21 Monate ergab einen persönlichen Vomhundertsatz von 114,29 %. Dieser Prozentsatz wurde auf die sog. allgemeine Bemessungsgrundlage übertragen. Sie ergab sich bis 1977 aus den Bruttodurchschnittsentgelten für 3 Kalenderjahre vor dem Vorjahr des Rentenfalles, z.B. für 1977 aus den Jahren 1973 bis 1975 als Jahresbetrag 20161 DM. In diesem Fall wäre die persönliche Bemessungsgrundlage mit 114,29 % dann 23042,01 DM. Die beispielhafte Altersrente betrug für jedes Jahr 1,5 %, hier also 21/12 = 1,75 Jahre * 1,5 % = 2,625 % der persönlichen Bemessungsgrundlage von 23042,01 DM = 604,85 DM jährlich oder 50,40 DM monatlich. Das ist heute etwas einfacher zu berechnen. 1,2000 + 0,8 = 2,0000 Entgeltpunkte * aktueller Rentenwert von momentan 34,19 € = 68,38 € monatliche Regelaltersrente. Allerdings wird der aktuelle Rentenwert schon seit langem nicht mehr aus einem Bruttodurchschnittsentgelt von 3 Jahre ermittelt. Nach vielen Änderungen wurde die letzte allgemeine Bemessungsgrundlage aus dem Kalenderjahr 1991 (= 33149 DM) mit dem früheren Prozentsatz pro Jahr in einen Monatsbetrag zum aktuellen Rentenwert umgerechnet (* 0,00125 = 41,44 DM). Seither wird der aktuelle Rentenwert fortgeschrieben (siehe den angegebenen link zu Wikipedia). Würde er noch so berechnet, wie im Jahre 1977, müsste er 46,45 € betragen. Die Renten wären dann also knapp 36 % höher. Übrigens: Auch die Rentner, die glauben, Glück oder Pech gehabt zu haben, erhalten die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in derselben Höhe wie Neurentner.
W°lfgangam 21.07.2020 | 19:59
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Jonny schrieb

Bis zum 31.12.1991 wurden die Bruttoverdienste ins Verhältnis zum Bruttodurchschnittsentgelt gesetzt und in sog. Werteinheiten als Prozentsatz ausgedrückt. Beispiel 1980 individueller Bruttoverdienst = 35382 DM / Bruttodurchschnittsentgelt von 29485 DM = 120,00 Werteinheiten.

Heute ist das nicht anders: Beispiel wiederum 1980 individueller Bruttoverdienst = 35382 DM / Bruttodurchschnittsentgelt von 29485 DM = 1,2000 Entgeltpunkte.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden seit 1957 niemals Renten aus den letzten Jahren zum Schluss des Arbeitslebens berechnet. Bis 1991 wurde die Summe aller Werteinheiten für das gesamte Leben durch die dazugehörigen Monate ermittelt und dann ein sog. persönlicher Vomhundertsatz ausgerechnet und auf eine allgemeine Bemessungsgrundlage übertragen. Außerdem war die Anzahl der Versicherungsjahre von Bedeutung.

Beispiel: 1980 = 120,00 Werteinheiten für 12 Monate und 1990 = 80,00 Werteinheiten für 9 Monate, insgesamt also 21 Monate ergab einen persönlichen Vomhundertsatz von 114,29 %. Dieser Prozentsatz wurde auf die sog. allgemeine Bemessungsgrundlage übertragen. Sie ergab sich bis 1977 aus den Bruttodurchschnittsentgelten für 3 Kalenderjahre vor dem Vorjahr des Rentenfalles, z.B. für 1977 aus den Jahren 1973 bis 1975 als Jahresbetrag 20161 DM. In diesem Fall wäre die persönliche Bemessungsgrundlage mit 114,29 % dann 23042,01 DM. Die beispielhafte Altersrente betrug für jedes Jahr 1,5 %, hier also 21/12 = 1,75 Jahre * 1,5 % = 2,625 % der persönlichen Bemessungsgrundlage von 23042,01 DM = 604,85 DM jährlich oder 50,40 DM monatlich.

Das ist heute etwas einfacher zu berechnen. 1,2000 + 0,8 = 2,0000 Entgeltpunkte * aktueller Rentenwert von momentan 34,19 € = 68,38 € monatliche Regelaltersrente.

Allerdings wird der aktuelle Rentenwert schon seit langem nicht mehr aus einem Bruttodurchschnittsentgelt von 3 Jahre ermittelt. Nach vielen Änderungen wurde die letzte allgemeine Bemessungsgrundlage aus dem Kalenderjahr 1991 (= 33149 DM) mit dem früheren Prozentsatz pro Jahr in einen Monatsbetrag zum aktuellen Rentenwert umgerechnet (* 0,00125 = 41,44 DM). Seither wird der aktuelle Rentenwert fortgeschrieben (siehe den angegebenen link zu Wikipedia). Würde er noch so berechnet, wie im Jahre 1977, müsste er 46,45 € betragen. Die Renten wären dann also knapp 36 % höher.

Übrigens: Auch die Rentner, die glauben, Glück oder Pech gehabt zu haben, erhalten die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in derselben Höhe wie Neurentner.

Ergänzend zum Beitrag von @Jonny: Die allgemeine Darstellung der Netto-Anpassung der Rente erfolgte bis 1991, lag von 1970-1991 regelmäßig im Bereich zwischen 68-72 % ...genauso aussagefähig, wie die seit dem erfolgte 'Brutto-Darstellung'/schlicht eine allgemeine Aussage zum Durschnittsrentenniveau - für den Individualfall aber leider damals wie heute für die persönlich Rentenerwartung ziemlich nutzlos. Gruß w. PS: "Unterhält man sich mit älteren Rentnern, kommt oft die Aussage: "Ich hatte noch Glück, meine Rente wurde auf Basis des Bruttogehaltes ermittelt" oder eben "ich hatte Pech, meine Rente wurde auf Basis des Nettogehaltes berechnet"." Quatsch, damals wie heute ...die leben auch noch in der Zeit, als das Brötchen 5 Pfennig gekostet hat - auch Brutto :-))
Werneram 22.07.2020 | 05:29
Ist schon interessant über welche unwichtigen Nebensächlichkeiten sich mancher Fragesteller hier Gedanken macht.
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