Hallo Gerhard,
da kann ich Ihnen nur empfehlen, sich unter Angabe der ehemaligen DDR-Betriebe an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden. Dieser hat dann die Möglichkeit, nach den entsprechenden Unterlagen zu recherchieren. Für viele ehemalige DDR-Betriebe existieren nämlich in den Nachfolgeunternehmen oder in Datenarchiven noch weit zurück reichende Lohnunterlagen, aus denen die entsprechenden Verdienste bescheinigt werden können. Die Aufbewahrungspflicht für derartige Unterlagen aus dem Beitrittsgebiet endet am 31.12.2011.