Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bruttoarbeitsverdienste vor Einführung der FZR

von Gerhard08.08.2008 | 15:58
1288 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, da die 10. Forenseite erreicht war muss ich das Thema hier neu starten. Ich wundere mich über die Auskunft, die Miki erhalten hat!? Auch ich (so wie sicherlich viele weitere Ex-DDR-Bürger) habe jahrelang über der Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark verdient. Nur, wer kann das heute noch nachweisen?? Zumal ich 1984 in den "Westen" ausgereist bin und verständlicherweise jahrelang keinen zugriff mehr auf meine ehemaligen Arbeitsstellen hatte! Dafür hatte mich ja die Bundesdeutsche Rentenversicherung mit dem "FremdRentenGesetz" entschädigt! Leider wurden mir diese einmal zugesicherten FRG-Zeiten durch das 1992 eingeführte RÜG wieder weggenommen! Heute sieht es nun so aus, dass ich trotz Studium eine geringere Rente erhalten werde, als die vielen "linientreuen Durchhalter", auch wenn sie nicht studiert haben! Hier noch einmal die Antwort auf den alten Beitrag von Miki: "RE: Bruttoarbeitsverdienste vor Einführung FZR Beitrag von --, 01.08.2008, 15:44 Uhr Bei Nachweis von höheren Bruttoverdiensten für Zeiten vor Einführung der FZR werden die nachgewiesenen (ggf. über der Beitragsbemessungsgrenze der DDR liegenden) Bruttoentgelte angerechnet." Gruß Gerhard - ein Verlierer der Deutschen Einheit!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gerhard,

da kann ich Ihnen nur empfehlen, sich unter Angabe der ehemaligen DDR-Betriebe an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden. Dieser hat dann die Möglichkeit, nach den entsprechenden Unterlagen zu recherchieren. Für viele ehemalige DDR-Betriebe existieren nämlich in den Nachfolgeunternehmen oder in Datenarchiven noch weit zurück reichende Lohnunterlagen, aus denen die entsprechenden Verdienste bescheinigt werden können. Die Aufbewahrungspflicht für derartige Unterlagen aus dem Beitrittsgebiet endet am 31.12.2011.

3 Antworten

Klausam 09.08.2008 | 11:11
Ich könnte dazu etwas schreiben. Mir juckt es in den Fingern. Jedoch würde meine Antwort dann so ausfallen, dass mein Beitrag gelöscht wird. Deshalb werde ich mich nicht mehr an weiteren Diskussionen beteiligen. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.
Fassungslosam 09.08.2008 | 18:02
Reinste und pure Polemik !!! . Auch ich würde zu diesem Beitrag gerne vieles, vieles,vieles schreiben. Aber was solls, es lohnt sich hier sicherlich nicht. Nur: Da sind Sie sicherlich der einzige Verlierer ( aus der DDR) der "Deutschen Einheit".
Klausam 10.08.2008 | 10:06
Ich weiß, dass politische Polemik hier nicht erwünscht ist und als Stammtischgespräch abgetan und gelöscht wird. Gerhard, du bist nicht der einzige Verlierer. Lest mal an dieser Stelle weiter. Das ist auch für Leute interessant, die keine Intelligenzrente beanspruchen können. http://www.intelligenzrente.org/ Thema im Forum: "Annäherung der Renten Ost an West" Besonders interessant sind die Beiträge von Rentenrechner und der folgender Beitrag: Hans-Dieter - RE: Annäherung der Renten Ost an West, 08 Aug. 2008 14:55
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026