Hallo Nadine,
die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden. Daher sind in Ihrem Versicherungsverlauf auch nur Beträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung vorhanden.
2020 betrug die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung allerdings 82.800 Euro. Lagen 2020 eventuell noch weitere Beträge( z.B. Krankengeld ) vor?
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung