Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

bruttojahresgehalt 2021

von verwirrt19.09.2022 | 19:56
238 Ansichten
9 Antworten
Guten Abend. Ich habe mal ne Frage: Und zwar hatte ich 2021 einen Teilzeitjob vom 01.02. bis 31.07. und habe dabei insgesamt 7.772,42 EUR brutto verdient. Dieser Betrag wurde auch der Finanzbehörde übermittelt. Gestern habe ich von der Rentenversicherung einen Versicherungsverlauf zugeschickt bekommen. Und für den Zeitraum vom 01.02.2021 bis 31.07.2021 haben die aber nur 6.303 EUR als Entgelt aufgeführt. Da müsste doch 7.772 EUR stehen, oder? Soll ich an die Rentenversicherung schreiben und den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2021 mitschicken, als Beweis, dass ich nicht nur 6.303 EUR sondern 7.772,42 EUR brutto verdient habe? Keine disqualifizierten Äußerungen, bitte! Verwirrt

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.09.2022 | 08:20

Hallo verwirrt,

das Steuer-Brutto entspricht nicht zwingend dem Sozialversicherungs-Brutto.

Was Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung ist, ist in § 14 SGB IV geregelt. Hier der Link zu offiziellen Arbeitsanweisung der Rentenversicherung:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/04_SGB_IV/pp_0001_25/p_0014/gra_sgb004_p_0014.html

Dazu gibt es noch Sonderregelungen für den sogenannten Übergangsbereich bei einem Entgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro. Die Erläuterungen hierzu würden ab den Rahmen dieses Forums sprengen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

W°lfgangam 19.09.2022 | 20:20
Hallo verwirrt, steuerpflichtiges Brutto (Finanzamt) ist nicht gleich RV-Brutto (Rentenversicherung) für Ihr Rentenkonto. Vergleichen Sie bitte die Beträge mit der Ihnen vorliegenden 'Meldung zur Sozialversicherung' für diesen Teilzeitraum. Gruß w.
LScham 19.09.2022 | 20:25
Bitte prüfen, ob Datum der DRV evtl. älter ist als das Datum auf Meldung, wäre dann der mögliche Grund der Differenz. . Kopie vor Versand beglaubigen lassen, Bürgerbüro oder bei Abgabe in einer Außenstelle der DRV, dort selbst.
Hobbyexperteam 20.09.2022 | 08:16
Bei dem von Ihnen genannten Werten haben Sie in einem sogenannten Midijob gearbeitet. Bei einem Midijob verdient man etwas mehr als bei einem Minijob. Um einen harten Schnitt von Versicherungsfreiheit zu voller Versicherungspflicht zu vermeiden, wächst man langsam in die volle Sozialversicherungspflicht hinein und zahlt nicht von dem vollen, sondern nur von einem anteiligen Lohn Beiträge. Das hat den charmanten Vorteil, dass mehr Netto vom Brutto überbleibt. Der Nachteil ist allerdings, dass der Rentenversicherung dann auch nur das fiktive, geringere Gehalt gemeldet wird und auch das dann nur Grundlage für die spätere Rentenberechnung ist. Mann kann das übrigens mit dem Midijobrechner (rechts zu finden) auch selbst mal durchrechnen. Wenn man diese ermäßigten Beiträge nicht möchte, kann man das übrigens auch seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen und zahlt dann für die Zukunft volle Beiträge.
Mondkindam 20.09.2022 | 08:56
Hallo Hobbyexperte, was Sie da schreiben war ein Mal. Bei Beschäftigungen ab 01.07.2019 wir für die Rentenberechnung das tatsächliche Entgelt berücksichtigt und der Arbeitnehmer hat keine Erklärungsmöglichkeit mehr
vetwirrteram 21.09.2022 | 19:56
Werner67 schrieb

Das wurde schon im Juli 2019 geändert. Seitdem erwirbt man trotz reduzierter Beitragszahlung die vollen Rentenansprüche.

Die Aufzahlungsmöglichkeit wurde dementsprechend auch abgeschafft (macht ja keinen Sinn mehr)

Der Nachteil ist allerdings, dass der Rentenversicherung dann auch nur das fiktive, geringere Gehalt gemeldet wird und auch das dann nur Grundlage für die spätere Rentenberechnung ist. Mann kann das übrigens mit dem Midijobrechner (rechts zu finden) auch selbst mal durchrechnen. Wenn man diese ermäßigten Beiträge nicht möchte, kann man das übrigens auch seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen und zahlt dann für die Zukunft volle Beiträge.
Das wurde schon im Juli 2019 geändert. Seitdem erwirbt man trotz reduzierter Beitragszahlung die vollen Rentenansprüche. Die Aufzahlungsmöglichkeit wurde dementsprechend auch abgeschafft (macht ja keinen Sinn mehr)
Also ich sollte mich an meine Rentenversicherung wenden und als Nachweis des tatsächlichen Jahresverdienstes die Lohnsteuerbescheinigung 2021 einreichen?
vetwirrteram 22.09.2022 | 11:41
Werner67 schrieb

Das wurde schon im Juli 2019 geändert. Seitdem erwirbt man trotz reduzierter Beitragszahlung die vollen Rentenansprüche.

Die Aufzahlungsmöglichkeit wurde dementsprechend auch abgeschafft (macht ja keinen Sinn mehr)

Der Nachteil ist allerdings, dass der Rentenversicherung dann auch nur das fiktive, geringere Gehalt gemeldet wird und auch das dann nur Grundlage für die spätere Rentenberechnung ist. Mann kann das übrigens mit dem Midijobrechner (rechts zu finden) auch selbst mal durchrechnen. Wenn man diese ermäßigten Beiträge nicht möchte, kann man das übrigens auch seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen und zahlt dann für die Zukunft volle Beiträge.
Das wurde schon im Juli 2019 geändert. Seitdem erwirbt man trotz reduzierter Beitragszahlung die vollen Rentenansprüche. Die Aufzahlungsmöglichkeit wurde dementsprechend auch abgeschafft (macht ja keinen Sinn mehr)
Also ich sollte mich an meine Rentenversicherung wenden und als Nachweis des tatsächlichen Jahresverdienstes die Lohnsteuerbescheinigung 2021 einreichen?
Wener67am 22.09.2022 | 12:00
Nein. Nochmal: das sozialversicherungspflichtige Entgelt kann durchaus vom steuerpflichtigen Entgelt abweichen. Deshalb ist die Lohnsteuerbescheinigung nicht relevant. Bitte prüfen Sie die Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über das sozialversicherungspflichtige Entgelt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026