Hallo verwirrt,
das Steuer-Brutto entspricht nicht zwingend dem Sozialversicherungs-Brutto.
Was Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung ist, ist in § 14 SGB IV geregelt. Hier der Link zu offiziellen Arbeitsanweisung der Rentenversicherung:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/04_SGB_IV/pp_0001_25/p_0014/gra_sgb004_p_0014.html
Dazu gibt es noch Sonderregelungen für den sogenannten Übergangsbereich bei einem Entgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro. Die Erläuterungen hierzu würden ab den Rahmen dieses Forums sprengen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Bei dem von Ihnen genannten Werten haben Sie in einem sogenannten Midijob gearbeitet.
Bei einem Midijob verdient man etwas mehr als bei einem Minijob. Um einen harten Schnitt von Versicherungsfreiheit zu voller Versicherungspflicht zu vermeiden, wächst man langsam in die volle Sozialversicherungspflicht hinein und zahlt nicht von dem vollen, sondern nur von einem anteiligen Lohn Beiträge. Das hat den charmanten Vorteil, dass mehr Netto vom Brutto überbleibt.
Der Nachteil ist allerdings, dass der Rentenversicherung dann auch nur das fiktive, geringere Gehalt gemeldet wird und auch das dann nur Grundlage für die spätere Rentenberechnung ist.
Mann kann das übrigens mit dem Midijobrechner (rechts zu finden) auch selbst mal durchrechnen.
Wenn man diese ermäßigten Beiträge nicht möchte, kann man das übrigens auch seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen und zahlt dann für die Zukunft volle Beiträge.
Das wurde schon im Juli 2019 geändert. Seitdem erwirbt man trotz reduzierter Beitragszahlung die vollen Rentenansprüche.
Die Aufzahlungsmöglichkeit wurde dementsprechend auch abgeschafft (macht ja keinen Sinn mehr)
Also ich sollte mich an meine Rentenversicherung wenden und als Nachweis des tatsächlichen Jahresverdienstes die Lohnsteuerbescheinigung 2021 einreichen?Der Nachteil ist allerdings, dass der Rentenversicherung dann auch nur das fiktive, geringere Gehalt gemeldet wird und auch das dann nur Grundlage für die spätere Rentenberechnung ist. Mann kann das übrigens mit dem Midijobrechner (rechts zu finden) auch selbst mal durchrechnen. Wenn man diese ermäßigten Beiträge nicht möchte, kann man das übrigens auch seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen und zahlt dann für die Zukunft volle Beiträge.Das wurde schon im Juli 2019 geändert. Seitdem erwirbt man trotz reduzierter Beitragszahlung die vollen Rentenansprüche. Die Aufzahlungsmöglichkeit wurde dementsprechend auch abgeschafft (macht ja keinen Sinn mehr)
Das wurde schon im Juli 2019 geändert. Seitdem erwirbt man trotz reduzierter Beitragszahlung die vollen Rentenansprüche.
Die Aufzahlungsmöglichkeit wurde dementsprechend auch abgeschafft (macht ja keinen Sinn mehr)
Also ich sollte mich an meine Rentenversicherung wenden und als Nachweis des tatsächlichen Jahresverdienstes die Lohnsteuerbescheinigung 2021 einreichen?Der Nachteil ist allerdings, dass der Rentenversicherung dann auch nur das fiktive, geringere Gehalt gemeldet wird und auch das dann nur Grundlage für die spätere Rentenberechnung ist. Mann kann das übrigens mit dem Midijobrechner (rechts zu finden) auch selbst mal durchrechnen. Wenn man diese ermäßigten Beiträge nicht möchte, kann man das übrigens auch seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen und zahlt dann für die Zukunft volle Beiträge.Das wurde schon im Juli 2019 geändert. Seitdem erwirbt man trotz reduzierter Beitragszahlung die vollen Rentenansprüche. Die Aufzahlungsmöglichkeit wurde dementsprechend auch abgeschafft (macht ja keinen Sinn mehr)
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