Hallo Ralph,
die DRV folgt dem Urteil über den Einzelfall hinaus. Allerdings ist eine Einschränkung dahingehend zu beachten, dass nur sogenannte Altfälle von diesem Urteil betroffen sind. Ein Altfall liegt vor, wenn entweder der Versicherte vor dem 1.1.2002 verstorben ist. Bei Tod nach dem 31.12.2001 muss die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen worden sein und mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren sein.