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BSG-Urteil B 4 RA 22/05 R Urteil mit Signalwirkung

von dekox14.06.2007 | 21:59
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zurzeit liegt dem 5. Senat des BSG ein Urteil des SG Aachen, Az.: S 8 R 96/06, zur Entscheidung vor, nach dem abweichend von der Entscheidung des 4. Senats Az.: B 4 RA 22/05 R grundsätzlich Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr beginnen, mit einem Abschlag zu versehen sind (B 5 R 32/07R). Von dieser Entscheidung des 5. Senats wird es wohl abhängen, ob die 900.000 betroffenen EM-Rentner doch noch ihr Recht bekommen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe Diskutanten,

in diesem Thread wurde der Redaktion der Ton zu scharf. Da wir alle in Frieden ins Wochenende gehen wollen, haben wir hier ein paar Einträge gelöscht. Damit wollen wir verhindern, dass sich die Diskussion weiter aufschaukelt.

Die Redaktion wünscht ein friedvolles Wochenende!

14 Antworten

Eam 15.06.2007 | 07:32
Diese Aussage wurde vor kurzem korrigiert ( Auch Hinweis im Forum des VdK). Wo finden sich daher jetzt die neuen Angaben? Eventuelle Falschmeldungen werden durch Wiederholung nicht wahrer.
dekoxam 15.06.2007 | 11:58
E......, dann machen Sie sich gefälligst einmal die Mühe und schauen unter "www.BSG.de" - TERMINVORSCHAU, hier 5. Senat nach!
Mam 15.06.2007 | 12:27
Den von Ihnen angegebenen Sachverhalt kann ich da aber auch nicht finden. Der 5. Senat hat laut Terminvorschau keinerlei Entscheidungen bzgl. Abschläge EM-Renten vorliegen Vielleicht machen sie sich doch mal die Mühe und schauen selbst nochmal nach :-)
Eam 15.06.2007 | 12:28
Vielen Dank für Ihre freundliche Aufforderung. Bevor Sie Ihre Klappe so aufreissen, sollten Sie aber auch den Forumsteilnehmern sagen, dass damit weder bekundet ist, dass ein Urteil überhaupt erfolgt, noch dass dieses eventuelle Urteil eine andere Aussage hat. Ausserdem gibt es da nach diese Erfindung des sogenannten Grossen Senats, der dann etwas tun müsste, was laut Aussagen in diesem Forum noch nicht oft der Fall gewesen sein soll. Also immer mal schön der Reihe nach. Habe nämlich vor meinem Beitrag in der Terminvorschau nachgesehen und da sogar die Erklärung gelesen. Es sei denn, in den letzten 3 Stunden hätte sich diese Terminvorschau geändert.
Mam 15.06.2007 | 12:35
Außerdem : Warum sollte es bei der "Bruckmann Steuerungstechnik GmbH" Hinweise auf Verfahren des Bundessozialgerichts geben ;-)
dekoxam 15.06.2007 | 12:48
Herr/Frau E....., ich unterstelle Ihnen einmal, dass Sie der Deutschen Sprache mächtig sind - dann schauen Sie hier, www.bsg.de -Anhängige Rechsfragen -Rentenversicherung Leistungsrecht - 5. Senat - 2. Seite - Pos. 5 P. S. Klugscheißer
Eam 15.06.2007 | 13:30
Danke für die Bezeichnung Klugscheisser. Wahrscheinlich spreche und lese ich mehr Sprachen als Sie und habe vermutlich eine bessere Erziehung als Sie genossen. Sie sollten vor dem Gebrauch so netter Bezeichnungen erst einmal lesen, wer wann was geschrieben hat. Ich glaube, ich war da sehr korrekt. Fakt ist und bleibt aber, dass es derzeit keine Terminvorgabe für eine Verhandlung gibt und dass es auch unter dieser Regierung dabei bleiben wird, dass es bei Differenzen zwischen den Senaten bzw. divergierender Rechtsauffassung nötig sein wird, dass der Grosse Senat entscheidet. Aber ich wiederhole mich und das langweilt mich und bestimmt auch andere Teilnehmer, die über dieses Forum etwas erfahren wollen lieber Herr / Frau dekox. Dass Sie die Urteilsbegründung kennen, unterstelle ich mal.
skatam 15.06.2007 | 15:05
ha, ha,ha.... skat
skatam 15.06.2007 | 14:25
ob bundessozial.- oder finanzgericht, die letzte entscheidung hat immer das BUNDESVERFASS- UNGSGERICHT! skat
!am 15.06.2007 | 14:59
Skat zeigt es wieder allen.
bekissam 15.06.2007 | 16:02
Das geltende Recht bestimmt die Legislative (Gesetzgebung) und nicht die Judikative (Rechtsprechung, richterliche Staatsgewalt). Letzte kann es nur auslegen. Wenn ein anderer Senat in einem Fall ein gleichlautendes Urteil sprechen würde, wäre das sehr verwunderlich, weil es der ursprünglichen und später mehrfach bestätigten gesetzgeberischen Regelungsabsicht widersprechen würde. Ob dann bereits eine „ständige Rechtsprechung“ vorliegen würde, die von den Rentenversicherungsträgern tatsächlich so berücksichtigt werden sollte, halte ich in Anbetracht der Gesamtumstände für höchst problematisch. Berücksichtigt man die Regelungsabsicht des deutschen Bundestages besteht aber m. E. kein Raum, bis zum 60. Lebensjahr eine höhere Rente zu zahlen, als danach. Damit wäre das einzelne, bereits ergangene Urteil fehlerhaft und würde nur im entschiedenen Einzelfall wirken. Eine abweichende BSG-Entscheidung würde durch den Großen Senat erfolgen.
Eam 15.06.2007 | 17:57
Trotz der geforderten Netikette: Was hier alle auslassen: Unsere liebe Regierung in unserem Staat ( am 12. 10. 2006 um 21.51 Uhr nannte ihn dekox laut Archiv bei seinem Aufruf "alle sollten klagen " noch Bananenrepublik ), hat doch gerade vor Tagen durch Bundestagsabstimmung festgelegt, dass die Abzüge jetzt für alle gelten, da dies erklärter Wille sei und Nachzahlungen ja jetzt seit Mai ebenfalls entfallen. Im Umkehrschluss kann das doch aber auch heissen, dass alle, die dem Aufruf von dekox folgten und klagten, noch im Geltungsbereich der Auslegung des ersten Urteils liegen oder ? Ob da dann noch grosse gegensätzliche Entscheidungen vom BSG getroffen werden, die bestimmt nicht rückwirkend das bestehende Urteil aufheben können ? Warten wirs doch als brave Rentner ab. Oder ?
skatam 15.06.2007 | 18:48
ihr seit schon früh im wochenende, auch, wenn nur in gedanken.. daher läßt sich auch die langen berabeitungszeiten erklären... skat der scharfe
georgam 01.12.2007 | 16:32
wie ist der stand, denn nun aktuell
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