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BSG Urteile vom 29.01.2008 (Kürzung des Zugangswertes)

von Rebo29.01.2008 | 12:50
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9 Antworten

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Hallo Rebo,

wir gehen davon aus, dass dem BSG-Urteil zum Zugangsfaktor nicht gefolgt wird. Es verbleibt beim verminderten Zugangsfaktor bei einer EM-Rente vor dem 60 Lebensjahr.

8 Antworten

dirkam 29.01.2008 | 13:52
Das weiß ich nicht!
Dumboam 29.01.2008 | 14:19
Ich denke nicht, dass das BSG-Urteil von heute schon ausgewertet wurde, bzw. der Rentenversicherung schon vorliegt.
bekissam 29.01.2008 | 14:30
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum… Medieninformation Nr. 6/08 Bundessozialgericht über Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten uneins Der 5a. Senat beabsichtigt, die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts zum Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten aufzugeben (Urteil vom 16. Mai 2006). Er sieht eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Praxis der Rentenversicherungsträger, den Zugangsfaktor zu mindern, auch wenn die Rente bereits vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten beginnt. Dieser gesetzgeberische Wille findet in den Vorschriften des SGB VI hinreichend deutlich seinen Ausdruck. Dabei spielt insbesondere der systematische Zusammenhang zur gleichzeitig be­schlossenen Verlängerung der Zurechnungszeit eine Rolle, mit der eine Annäherung an die Renten­höhe bei vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten erreicht wird, indem die Erwerbsminde­rungsrente um so stärker absinkt, je näher der Rentenbeginn an das 60. Lebensjahr des Versicherten heranrückt. Insoweit liegt darin die praktische Umsetzung eines bereits im Zusammenhang mit der Rentenreform 1992 formulierten Anliegens des Gesetzgebers. Nachdem der 4. Senat nicht mehr für Streitigkeiten aus der allgemeinen Rentenversicherung zustän­dig ist, hat der 5a. Senat den nunmehr ebenfalls zuständigen 13. Senat gefragt, ob dieser an der vom 4. Senat entwickelten Rechtsprechung festhält. Az.: B 5a/5 R 32/07 R K. ./. DRV Rheinland Az.: B 5a R 88/07 R W. ./. DRV Knappschaft-Bahn-See Az.: B 5a R 98/07 R S. ./. DRV Bund
dirkam 29.01.2008 | 14:30
warum nicht ?
jaam 29.01.2008 | 14:32
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum… Medieninformation Nr. 6/08 Bundessozialgericht über Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten uneins Der 5a. Senat beabsichtigt, die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts zum Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten aufzugeben (Urteil vom 16. Mai 2006). Er sieht eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Praxis der Rentenversicherungsträger, den Zugangsfaktor zu mindern, auch wenn die Rente bereits vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten beginnt. Dieser gesetzgeberische Wille findet in den Vorschriften des SGB VI hinreichend deutlich seinen Ausdruck. Dabei spielt insbesondere der systematische Zusammenhang zur gleichzeitig be­schlossenen Verlängerung der Zurechnungszeit eine Rolle, mit der eine Annäherung an die Renten­höhe bei vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten erreicht wird, indem die Erwerbsminde­rungsrente um so stärker absinkt, je näher der Rentenbeginn an das 60. Lebensjahr des Versicherten heranrückt. Insoweit liegt darin die praktische Umsetzung eines bereits im Zusammenhang mit der Rentenreform 1992 formulierten Anliegens des Gesetzgebers. Nachdem der 4. Senat nicht mehr für Streitigkeiten aus der allgemeinen Rentenversicherung zustän­dig ist, hat der 5a. Senat den nunmehr ebenfalls zuständigen 13. Senat gefragt, ob dieser an der vom 4. Senat entwickelten Rechtsprechung festhält. Az.: B 5a/5 R 32/07 R K. ./. DRV Rheinland Az.: B 5a R 88/07 R W. ./. DRV Knappschaft-Bahn-See Az.: B 5a R 98/07 R S. ./. DRV Bund
Dumboam 29.01.2008 | 14:52
...weil noch gar kein Urteil vorliegt...
Schmidtsam 29.01.2008 | 15:25
Also wer noch an den Weihnachtsmann glaubt, der glaubt oder hofft auch noch das das Urteil des 4. Senats bestand haben wird bzw. das die Rentenversicherung dem anschlißen wird...... Auch nur einen einzigen Gedanken daran zu verschwenden, ist vertane Zeit. Der zuständige Richter - der seinerzeit dieses Urteil gefällt hat - des 4. Senats wurde vor einiger Zeit " mit einem anderen Aufgabengebiet " betreut. ( hier im Forum wurde darüber berichtet ) Spätestens , aber auch wirklich spätestens dann sollte doch jeder der 1 x 1 rechnen kann, begriffen haben wohin die Reise geht.... Aus dem " Hornberger Schiessen " ist seinerzeit mehr herausgekommen, als aus diesen ganzen BSG Urteilen - leider !! _
uweam 29.01.2008 | 15:59
Erfolg dieses heisst auch 5,1 und 7,? !!
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