Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenGestatten Sie und bitte vorab die Bemerkung, dass dieses Forum von der Deutschen Rentenversicherung betrieben wird. Detailauskünfte zur betrieblichen Altersvorsorge sind uns nicht möglich.
Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind in der Auszahlungsphase nach unserer Kenntnis immer beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Leistungsempfänger krankenversicherungspflichtig ist. Der Beitrag orientiert sich am Einkommen, der sogenannten Bemessungsgrundlage.
Zu Ihrer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung:
Konkrete Nachfragen, ob und ggf. in welcher Höhe Beiträge fällig werden, bitten wir an Ihre zuständige Krankenkasse zu richten. Ggf. müssten Sie Ihr (vermeintliches) Recht auf dem Rechtsweg erstreiten.
Zu den beiden Lebensversicherungen:
Prüfen Sie zunächst, ob beide Versicherungen betriebliche Altersvorsorgeprodukte sind.
Ist dies der Fall, lassen Sie sich vom Anbieter eine Auskunft darüber geben, mit welchen Auszahlungsbeträgen gerechnet werden kann. Hinterfragen Sie den Verwaltungskostenanteil. Fragen Sie nach, welche Beträge zur Verfügung stehen, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird.
Entscheiden Sie erst dann, ob Sie den Vertrag beenden.
Im Verlauf der Diskussion wurde die Riester-Förderung als nicht zu empfehlen bezeichnet. Dies ist nicht so. Wir verweisen darauf, dass die Stiftung Warentest mittlerweile eine Vielzahl von Riesterprodukten positiv getestet hat.
Die Möglichkeiten der staatlich geförderte Altersvorsorge können wir Ihnen Anbieter unabhängig in einem Gespräch erläutern ( Riester-Rente, Entgeltumwandlung, Rürup-Rente). Sofern Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen, empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin unter Angabe des Beratungsthemas zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Weiterhin halten die Verbraucherzentralen - allerdings nicht kostenlos - Beratungsangebote rund um das Thema Altersvorsorge vor. Die Kosten für eine Beratung belaufen sich unserer Kenntnis einmalig auf rund 150,- Euro. Vor dem finanziellen Hintergrund der zu treffenden Anlageentscheidungen sicher kein überteuertes Angebot.
Entschuldigung, offenbar bin ich falsch verstanden worden.
Eine individuelle Prüfung von Riester-Angeboten durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt selbstverständlich nicht. Wir können Ihnen vielmehr erläutern wer förderberechtigt ist , welche Zulagen gewährt werden und wie die Verfahrensabläufe im Allgemeinen sind. Dazu halten wir Prospektmaterial bereit, welches Sie auch unter den Broschüren zu dem Thema Altersvorsorge auf www.deutsche-rentenversicherung.de einsehen können.
Die Auflösung einer Lebensversicherung sollte grundsätzlich erst nach Recherchen vorgenommen werden. Betriebliche Altersvorsorgeprodukte zeichnen sich häufig durch geringere Verwaltungskostenanteile aus, so dass während des Ansparzeitraumes eine höhere Summe angespart werden kann als mit einem privaten Altersvorsorgeprodukt.
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Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
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Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
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