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BU oder EM 1/1 oder 1/2

von Rolf5207.02.2008 | 20:36
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin Habe jetzt 2 Stunden im Forum gesucht, aber keine Loesung gefunden. Vorgeschichte: Seit 20 Jahren in ungekuendigter Stellung (geboren 1956) als Staatlich gepruefter Techniker im oeffentlichen Dienst(Vollzeit). AU seit 6/2007 EM Antrag seit 6/2007.Ablehnung der EM,Widerspruch , Reha 1/2008.Im Reha Gutachten steht A. letzte berufl. Taetigkeit EDV Techniker unter 3 Stunden weiter moeglich. Unter B allgemeiner Arbeitsmarkt positives 6 Stunden und mehr....Einschraenkung: leichte Taetigkeit,Tagschichtig,stehen zeitweise,gehen zeitweise,sitzen ueberwiegend, Negatives : Sinnesorgane, Bewegung,gefaehrdungs + Belastungsfaktoren. Was kann ich nun im kommenden Bescheid erwarten? BU , = 1/2 EM Rentenhoehe oder EM mit 1/1 Rentenhoehe ? vielen Dank im Vorraus fuer eure Meinungen Rolf

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich teile die Meinung von "Antonius".

2 Antworten

Rosiam 07.02.2008 | 21:13
Wahrscheinlich werden Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente aufgrund des Berufsschutzes bekommen. Hätten Sie keinen Berufsschutz, so gäbe es überhaupt keine Rente.
Antoniusam 08.02.2008 | 00:55
Selbst wenn Sie aufgrund Ihres Jahrganges Berufsschutz genießen, müssen Sie noch lange nicht rentenberechtigt sein. Man kann Sie ohne weiteres auf Tätigkeiten verweisen, die eine Qualifikationsstufe unter Ihrer bisherigen Stammtätigkeit liegen. Und da sind die Berufssachverständigen der DRV sehr einfallsreich. Wie wäre es z.B. mit einer körperlich leichten, überwiegend sitzenden Bürotätigkeit, die Sie aufgrund Ihres Intellekts innerhalb von drei Monaten erlernen könnten ? Ein Rente wegen voller Erwerbsminderung werden Sie aufgrund ihres Reha-Gutachtens wohl kaum erhalten, da man Sie für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für vollschichtig leistungsfähig hält. (Pförtner, Telefonist etc.) MfG
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