Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

BU-oder EU-Rente

von Hanna16.09.2007 | 11:02
1794 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Experten, ich bin Jahrgang 48 und z.Zt. arbeitsunfähig krankgeschrieben. Wie lange wird mir Krankengeld gewährt und was passiert wenn das Krankengeld ausläuft ? Erhalte ich dann ALG I oder muß ich einen Antrag auf EU- bzw. BU-Rente stellen ? Was ist der Unterschied zwischen EU bzw. BU-Rente ? Danke für Ihre Informationen !

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hanna,

den Beiträgen/Hinweisen von "bekiss", "Antonius" und "Schade" kann ich mich nur anschließen. Lassen Sie sich ausführlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten.

5 Antworten

bekissam 16.09.2007 | 22:09
EU- bzw. BU-Rente gibt es schon lange nicht mehr, sondern Rente wegen Erwerbsminderung. Schauen Sie nach unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
Antoniusam 17.09.2007 | 02:04
Für vor 1961 Geborene gibt es aber noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, "bekiss" ! (Ein nicht unerheblicher Unterschied zur (normalen) "Rente wegen Erwerbsminderung" !) MfG
Schadeam 17.09.2007 | 09:13
das Krankengeld wird längstens 78 Wochengezahlt. Und was Sie zukünftig tun sollten, hängt entscheidend von Ihrem Gesundheitszustand ab! Reden Sie also mit Ihren Ärzten: raten die zur Rente, weil Sie nicht mehr arbeiten können, beantragen Sie diese mit entsprechender Begründung und warten die Entscheidung ab. Gehen die Ärzte davon aus, dass Sie grundsätzlich arbeiten können, werden Sie wohl irgendwann arbeitslos, falls es im bisherigen Betrieb keine geeignete Arbeit gibt. Außerdem empfehle ich ein Beratungsgespräch bei der nächsten Beratungsstelle der RV, dort können Sie all Ihre Fragen stellen.
bekissam 17.09.2007 | 14:10
Bei der von Ihnen angeführten Rente nach § 240 SGB VI handelt es sich ebenfalls um eine Rente wegen Erwerbsminderung (wie die Überschrift schon darlegt). Für die Fragestellerin dürfte diese Rente zumindest bei der Rentenantragstellung zunächst absolut keine Rolle spielen, da sie auf dem Antragsvordruck nicht explizit beantragt werden kann, sondern diese Möglichkeit ggf. vom Leistungsträger zu beachten ist.
Antoniusam 17.09.2007 | 14:36
........dennoch sollte man nicht verschweigen, dass es diese Rentenart gibt ! Und ob diese Information für die Fragestellerin nützlich ist, können weder Sie noch ich beurteilen. MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026