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bu rente

von elena30.01.2007 | 17:41
2123 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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meine mutter,60j, hat 15 jahre bis 1985 als pflichtversicherte gearbeitet. nach 16 jahren selbständigkeit, ohne versicherung, war sie wieder für 30 monate pflichtversichert und bekommt jetzt arbeitslosengeld. hat sie anrecht auf eine bu rente??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund Berufsunfähigkeit besteht, wenn Versicherte in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der "Berufsunfähigkeit" drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben ( Zeiten des Leistungsbezuges der Agentur für Arbeit zählen dazu ) und vor Eintritt der Berufsunfähigkeit die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben.

1 Antworten

bekissam 30.01.2007 | 22:08
Sie sollten sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie, sofern sie vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige.
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