Eine Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund Berufsunfähigkeit besteht, wenn Versicherte in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der "Berufsunfähigkeit" drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben ( Zeiten des Leistungsbezuges der Agentur für Arbeit zählen dazu ) und vor Eintritt der Berufsunfähigkeit die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben.