Hallo poldi,
Rentenversicherungsbeiträge müssen Sie auf eine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung) nicht zahlen.
Sicher meinen Sie die Beiträge zur Krankenversicherung. An diesen dürfte sich nichts ändern, nur weil Sie nun aus dem Betrieb ausgeschieden sind. Eine verbindliche Antwort kann Ihnen dazu aber nur Ihre Krankenkasse geben.